Großraum- und Schwerlasttransporte erlauben

In Deutschland werden Frachtguttransporte, die nicht maß- und/oder gewichtsgerecht sind, als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet. Diese Transporte verursachen eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb eine Erlaubnis gemäß § 29 (3) der Straßenverkehrsordnung (StVO). Grund hierfür sind deren Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte, die die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt (z. B. Bagger, Kranwagen). Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 (3) StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Wenn das Fahrzeug keine Abmessungen überschreitet, aber Ladungen befördert, die höher, breiter oder länger sind als die Vorschrift des § 22 StVO dies zulässt, so benötigt man eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 5 StVO. Wird durch diese Beförderung auch Abmessungen der Fahrzeugkombination verändert (zum Beispiel das Gewicht oder die Länge des Fahrzeuges), so spricht man von einer Kombination von § 29 (3) StVO und § 46 (1) Nr. 5 StVO. In solchen Fällen muss eine Erlaubnis, sowie eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Direkte Ansprechpartner:

Herr Wirthgen
Zimmer 313
Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
E-Mail: verkehr@zittau.de
Telefonnummer: 03583 / 752 314

Herr Koch
Zimmer 313
Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
E-Mail: verkehr@zittau.de
Telefonnummer: 03583 / 752 373

Öffnungszeiten:
Di. 09:00-12:00 und 13:30-18:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können vereinbart werden.)

Verfahrensablauf

Schriftlich mit Antrag:
Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Über online-Dienst VEMAGS:
Schneller und komfortabler ist der Antrag über das Internet mithilfe des Onlinedienstes "VEMAGS - Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte". Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen wird ein Bescheid erteilt, der zusammen mit Auflagen und Bedingungen über das Internet runtergeladen werden kann.

Auf der Internetseite zu VEMAGS  können Sie einen Zugang für die Nutzung von VEMAGS beantragen und sich registrieren lassen. Sobald Ihr „Account“ dann von der Behörde oder dem Support freigeschaltet ist, können Sie VEMAGS benutzen. Bei Fragen zum Programm, sowie zu allen anderen VEMAGS-Themen beantwortet Ihnen gerne Herr Eckhardt (Tel.: 03737 / 784 148) von der LISt GmbH in Rochlitz. Er ist für den technischen Support und damit für die Betreuung von Behörden und Antragstellern im Freistaat Sachsen zuständig. Bei allen anderen  Fragen können Sie sich ebenfalls an uns wenden.

Wenn das Fahrzeug bei einer Leerfahrt folgende Abmessungen überschreitet, wird eine Erlaubnis gemäß § 29 (3) StVO und eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO  benötigt:

Länge:   >16,50 m bei Sattelzugmaschinen
               >18,75 m bei LKW
Breite:    >2,55 m
Höhe:     >4,00 m
Gewicht: >40 t

Wenn die Ladung bei einer Lastfahrt folgende Abmessungen überschreitet, wird Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 5 StVO benötigt:

Länge:    >16,50 m bei Sattelzugmaschinen

Welche Voraussetzungen müssen bei der Beantragung erfüllt sein?
• Für den beantragten Verkehr ist die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht möglich,
• geeignete Straßen stehen zur Verfügung  und
• es wird eine unteilbare Ladung befördert. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Wer ist die zuständige Stelle?
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt  beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt. Wenn Ihre Fahrt also in Zittau beginnt, die Grenzübergänge von Zittau überquert werden oder Sie einen Firmensitz/ Niederlassungssitz in Zittau haben, so sind wir für die Erteilung der Erlaubnisse und der Ausnahmegenehmigungen die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer
In den meisten Fällen beträgt diese zwei Wochen.

 

Direkte Ansprechpartner:

Herr Wirthgen
Zimmer 313
Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
E-Mail: verkehr@zittau.de
Telefonnummer: 03583 / 752 314

Herr Koch
Zimmer 313
Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
E-Mail: verkehr@zittau.de
Telefonnummer: 03583 / 752 373

Öffnungszeiten:
Di. 09:00-12:00 und 13:30-18:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können vereinbart werden.)

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Heike Kubiak
Zimmer
315

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
h.kubiak [at] zittau.de
Telefonnummer
Weitere Kontaktiermöglichkeit
Email verkehr@zittau.de
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung