Parkausweise für schwerbehinderte Menschen erhalten

Schwerbehinderte Menschen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten.

Für schwerbehinderte Menschen gibt es drei verschiedene Parkausweise entsprechend dem Schweregrad der Behinderung.

  • EU- einheitlicher Parkausweis (blau) - Erläuterungen/Voraussetzungen im Formular unten
  • Bundesweite Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange) - Erläuterungen/Voraussetzungen im Formular unten
  • Parkerleichterung für den Freistaat Sachsen (gelb) - Erläuterungen/Voraussetzungen im Formular unten
    eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.     

Die Antragstellung kann auch weiterhin per Post oder per E-Mail erfolgen

Heike Kubiak
Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
Zimmer 315
Tel. 03583 752 312 
E-Mail: verkehr@zittau.de

Sprechzeiten:
Di. 09:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. 03583 752 312 vereinbart werden.)

Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Bei-/Mitfahrer nutzen, d.h. eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür drei verschiedene Parkausweise vor.

Gültigkeitsdauer: Die nachstehenden Ausnahmegenehmigungen (Parkausweise) werden für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal fünf Jahre widerruflich erteilt.

Es werden keine Gebühren erhoben.

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Heike Kubiak
Zimmer
315

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
h.kubiak [at] zittau.de
Telefonnummer
Weitere Kontaktiermöglichkeit
Email verkehr@zittau.de
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung