Spielautomatensteuer
Die Unterhaltung von Spielautomaten in der Stadt Zittau unterliegt der Steuerpflicht (Steuersatz 18 v. H.) gemäß Spielautomatensteuersatzung. Wie Sie aus der Satzung entnehmen, werden Sie gebeten, aufgrund Ihrer Angaben die Steuer selbst zu errechnen und die Überweisung auf das angegebene Konto der Stadtverwaltung Zittau vorzunehmen. Dazu erhalten Sie von uns jedes Quartal Formulare, die Sie mit den entsprechenden Angaben versehen an uns zurücksenden.
Es entstehen keine Gebühren
Direkte Ansprechpartnerin:
Amt für Finanzen
Referat Steuern
Frau Neumann
Rathaus, Markt 1
Zimmer 316
Telefon: 03583 752-130
E-Mail: u.neumann@zittau.de