Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Hierbei bestätigt das Referat Finanzen, dass für die antragstellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtverwaltung Zittau bestehen (z.B. Gewerbesteuerforderungen oder Grundbesitzabgabenforderungen). Die Antragstellung kann per E-Mail oder postalisch erfolgen.
Direkte Ansprechpartnerin:
Amt für Finanzen, Referat Steuern
Frau Neumann
Rathaus, Markt 1
Zimmer 316
Telefon: 03583 752-130
E-Mail: u.neumann@zittau.de