Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Hierbei bestätigt das Referat Finanzen, dass für die antragstellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtverwaltung Zittau bestehen (z.B. Gewerbesteuerforderungen oder Grundbesitzabgabenforderungen). Die Antragstellung kann per E-Mail oder postalisch erfolgen.

Direkte Ansprechpartnerin:

Amt für Finanzen, Referat Steuern
Frau Neumann
Rathaus, Markt 1
Zimmer 316
Telefon: 03583 752-130
E-Mail: u.neumann@zittau.de

Zuständige Stelle

Kassenverwalterin
Frau Mayer
Zimmer
310

Rathaus
Markt 1
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
stadtkasse [at] zittau.de
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:00-17:30
Do: 9:00-12:00, 13:00-15:00