Wohnung an-, um- und abmelden

  • Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.
  • Bei einem Wegzug in das Ausland müssen Sie sich bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden.
  • Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung zu beziehen (ohne festen Wohnsitz) besteht die Abmeldepflicht.
  • Wird eine Nebenwohnung ersatzlos aufgegeben, ist sie bei der Hauptwohnung oder Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abzumelden.
  • Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen.

Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

Um eine Meldung vorzunehmen, vereinbaren Sie vorzugsweise einen Termin. Terminvereinbarungen sind online über das Terminbuchungssystem auf der Internetseite www.zittau.de, per E-Mail (unter Angabe einer Rückrufnummer) über meldewesen@zittau.de oder telefonisch von Montag bis Freitag vorrangig zwischen 08.00 und 09.00 Uhr unter den Rufnummern 03583 752-448 oder -449 möglich.

  • Personalausweis und Reisepass oder Kinderreisepass für jede anzumeldende Person
  • Geburtsurkunde für jede anzumeldende Person, die kein gültiges Dokument besitzt
  • Bei Zuzug aus dem Ausland ist ein gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass oder Ausweis) vorzulegen
  • Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters oder Eigentumsnachweis, wenn Sie selbst Eigentümer sind. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.

Optionale Unterlagen

  • Bevollmächtigte (volljährige) Personen und Betreuer müssen den eigenen Personalausweis, den Personalausweis der anzumeldenden Person, das ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Meldeformular, sowie die Bevollmächtigung vorlegen.
  • Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist vorzulegen.
  • Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten (Formular), wenn beide Erziehungsberechtigten sorgeberechtigt sind und das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen.
    Oder: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Bescheinigung Jugendamt)
  • Sind Sie der deutschen Sprache nicht mächtig, ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich, der durch Sie mitzubringen ist.
  • Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
  • Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nachkommen und sich bei der künftigen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer bisherigen Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
  • Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung.
  • Die Stadt Zittau erhebt bei Anmeldung einer Nebenwohnung eine Zweitwohnungssteuer.
  • Bei Abmeldung ins Ausland kann das Anliegen per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Dazu ist die Zusendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars der Abmeldung erforderlich.
  • Mitwirkungspflicht Wohnungsgeber

Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat er oder eine von ihm beauftragte Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.

Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbestätigung. Kommt ein Vermieter dieser Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann er seitens der Meldebehörde mit einem Bußgeld belangt werden.

Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Vermieters
    • Art des meldepflichtigen Vorganges mit dem Einzugsdatum
    • die Anschrift der Wohnung
    • die Namen der meldepflichtigen Personen.
    • darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist.

keine

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
meldewesen [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Mo: 9:00-12:00
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Mi: 9:00-12:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Fr: 9:00-12:00 , Termine sind an allen Tagen nur nach vorheriger Vereinbarung möglich

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