Allgemeinverfügung der Bauaufsicht
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Zittau hat am 16.09.2025 die folgende Allgemeinverfügung erlassen:
I. Die Nutzung des Gebäudes Eckartsberger Straße 17 B in Zittau zum Zwecke der Beherbergung wurde untersagt. Sie haben diese Untersagung ab sofort zu dulden.
II. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
Über die Verfügung hinaus, wird die Allgemeinverfügung am 25.09.2025 ergänzt und erneut ortsüblich bekannt gemacht:
III. Für den Fall, dass der Verfügung zu I. nicht binnen zwei Wochen ab ihrer öffentlichen Bekanntgabe nachgekommen wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs mittels Zwangsräumung und Wegnahme durch Schließung und Versieglung angedroht.
IV. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden
Tag.
Die ergänzte Allgemeinverfügung kann hier im Wortlaut nachgelesen werden: