Bekanntmachung
1
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Vorhaben wird ein Erörterungster-min durchgeführt. Der Erörterungstermin findet am
Dienstag, dem 15. September 2026, ab 10:00 Uhr,
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Raum 4004 statt.
Der Einlass erfolgt ab ca. 30 Minuten vor Beginn des Termins.
2
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 70 Absatz 1 Halbsatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 1, § 73 Absatz 6 Satz 6 in Verbindung mit
§ 68 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Teilnehmerkreis beschränkt sich deshalb auf die unter Ziffer 3 genannten Beteiligten.
3
Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 70 Absatz 1 Halbsatz 2 WHG in Verbindung mit § 73 Absatz 4 Satz 5 des VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße als Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden vom Erörterungstermin benachrichtigt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, dass verspätete Einwendungen im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
4
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin,
sondern gegebenenfalls in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung,
dort unter der Rubrik „Hochwasserschutz“ sowie unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar.
Zittau, den 29. Juni 2026
gez. Thomas Zenker Oberbürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen