26. Juni 2025
Notbekanntmachung
Auf der Grundlage des § 4 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) in Verbindung mit § 9 der Kommunalbekanntmachungsverordnung wird durch die Große Kreisstadt Zittau folgendes per Notbekanntmachung bekannt gemacht: