26. Juni 2025

Notbekanntmachung

Bekanntmachung nach §14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2024

Auf der Grundlage des § 4 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) in Verbindung mit § 9 der Kommunalbekanntmachungsverordnung wird durch die Große Kreisstadt Zittau folgendes per Notbekanntmachung bekannt gemacht:

Bekanntmachung nach §14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2024