13. Januar 2025
Öffentliche Auslegung
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.01.2025-30.01.2025 im Amt für Finanzwesen, Rathaus, Markt 1, Zimmer 313 sowie online auf der Website der Stadtverwaltung Zittau.
Im Auslegungszeitraum gelten folgende Uhrzeiten:
Montag/Mittwoch/Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-5.00 Uhr
Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Freitag 09.00-12.00 Uhr
Einwendungen können vom 13.01.2025 bis zum 30.01.2025 an die Stadtverwaltung Zittau, Markt 1, 02763 Zittau eingereicht werden.
Zittau, 21.11.2024
T. Zenker, Oberbürgermeister
Ausführliche Informationen zum Haushalt der Großen Kreisstadt Zittau 2025/2026 und eine Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zum Doppelhaushalt 2025/2026 finden Sie hier ...