22. Juli 2026

Presseinformation des Landkreis Görlitz

Wasserentnahme von Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen weiterhin eingeschränkt

Untere Wasserbehörde erinnert an geltende Allgemeinverfügung aufgrund anhaltender Niedrigwassersituation: Die anhaltende Trockenheit wirkt sich weiterhin deutlich auf die Gewässer in Sachsen aus. Wie das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft mitteilte, lagen Ende Juni 2026 mehr als 60 Prozent der 150 ausgewerteten Fließgewässerpegel im Freistaat im Niedrigwasserbereich. Zählt man die Pegel hinzu, die kurz vor dieser Marke stehen, waren rund 85 Prozent der Messstellen betroffen. Auch die Grundwasserstände sind deutlich zu niedrig: An 83 Prozent der 374 ausgewerteten Messstellen lag der Wasserstand mehr als einen halben Meter unter dem für Ende Juni üblichen Wert.

Vor diesem Hintergrund weist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz darauf hin, dass die seit dem 21. Juli 2022 geltende Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen weiterhin in Kraft ist.

Das Entnahmeverbot richtet sich nach der Wasserführung der jeweiligen Gewässer. Unterschreitet der Pegel an einem festgelegten Bezugspegel einen definierten Grenzwert, ist die Wasserentnahme mit Pumpvorrichtungen untersagt. Jeder Gemeinde im Landkreis ist hierfür ein entsprechender Bezugspegel zugeordnet. Besonders kleinere Fließgewässer und deren Quellbereiche reagieren empfindlich auf anhaltende Trockenheit und können in kritischen Situationen sogar austrocknen.

Ein ausreichender Wasserdurchfluss ist entscheidend für den Erhalt der Gewässerökologie sowie für die Sicherung öffentlicher und wirtschaftlicher Nutzungen. Die Allgemeinverfügung dient daher dem Schutz der Gewässer und trägt dazu bei, die ökologischen sowie wasserwirtschaftlichen Anforderungen in Niedrigwasserzeiten zu gewährleisten.

Die Regelungen gelten auch für Inhaber wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, beispielsweise für Beregnungszwecke. Der sogenannte Gemeingebrauch, das Schöpfen von Wasser per Hand mit Eimern oder Gießkannen, bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und ist weiterhin zulässig.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Informationen zu den für die einzelnen Gemeinden maßgeblichen Bezugspegeln sowie weitere Hinweise sind zudem auf der Internetseite der Unteren Wasserbehörde veröffentlicht. Aktuelle Wasserstände und Durchflüsse der sächsischen Fließgewässer können auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz: 
www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-Bekanntmachungen


Aktuelle Wasserstände des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen: 
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme