Kinderreisepass
Ab Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Dokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Informieren Sie sich vor geplanten Auslandsreisen über die Akzeptanz des Kinderreisepasses im jeweiligen Zielland (www.auswaertiges-amt.de).
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten und für diese noch kein Personaldokument haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen.