Reisepass beantragen

Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht in der Regel der Personalausweis für die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU aus. Der Personalausweis gilt nicht für Reisen in Länder außerhalb der EU. Ein Reisepass und/oder Visum können erforderlich sein. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de, welche Dokumente zur Einreise in das jeweilige Land notwendig sind und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen.

Voraussetzungen: 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Sie müssen zur Beantragung persönlich im Bürgerbüro erscheinen
  • Sie wohnen in Zittau und sind hier gemeldet
  • Bei Kindern unter 18 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter notwendig. Bei der Antragstellung muss das Kind anwesend sein. 

Vorgehen

  • Um einen Reisepass zu beantragen, vereinbaren Sie vorzugsweise einen Termin. Terminvereinbarungen sind online über das Terminbuchungssystem auf der Internetseite www.zittau.de, per E-Mail (unter Angabe einer Rückrufnummer) über meldewesen@zittau.de oder telefonisch von Montag bis Freitag vorrangig zwischen 08.00 und 09.00 Uhr unter den Rufnummern 03583 752-448 oder -449 möglich.
  • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Diesen muss persönlich in der Behörde gestellt werden.
  • bei der Abholung kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen

Beantragung eines Reisepasses bei Minderjährigen (unter 18 Jahren)

  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ausstellung eines Reisepasses gemeinsam mit dem Kind beantragen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Antrag selbst unterschreiben.
  • Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung in der Passbehörde anwesend sein.
  • Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, zusammen, müssen auch beide der Beantragung zustimmen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn die Einverständniserklärung des anderen Elternteils schriftlich vorliegt. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes des nicht anwesenden Elternteils (Reisepass oder Personalausweis) geprüft.
  • Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, getrennt, ist für die Beantragung des Personaldokumentes der Elternteil zuständig, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
  • Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist dieser zur Antragstellung berechtigt. Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise müssen ggf. vorgelegt werden.
  • Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass der Minderjährigen eingetragen werden.
  • Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.

Gültigkeitsdauer:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 6 Jahre
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben:10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass unabhängig vom Alter: max. 1 Jahr
  • Personenstandsurkunde

Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Datenabweichungen, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge von Vor- und Familiennamen, sofort geklärt werden. Dies kann beispielsweise auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung eines Dokumentes Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach einem Zuzug nach Zittau.

Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen.

  • Lichtbild

Das Lichtbild muss aktuell sein (nicht älter als 1 Jahr), eine Größe von 35 x 45 mm aufweisen und den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten.

ACHTUNG!

Durch den Gesetzgeber wurde festgelegt, dass ab dem 01.05.2025 für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten ausschließlich zertifizierte digitale Lichtbilder von Fotodienstleistern über eine Cloud angenommen werden dürfen. Alternativ kann die Erstellung von Fotos direkt im Einwohnermeldeamt erfolgen. Selbst erstellte Bilder sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Die Fotodienstleister sind auf die neue Technik eingestellt und können die entsprechenden Fotos liefern. In vielen Einwohnermeldeämtern – so auch in unserem – ist eine Fotoerstellung momentan noch nicht möglich, da sich die Auslieferung der dafür notwendigen Technik flächendeckend verzögert. Ab wann diese bereitsteht, ist derzeit noch nicht absehbar. Das Bundesinnenministerium teilte deshalb mit, dass papiergebundene Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter erlaubt werden. Dies gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn

  1. die antragstellende Person das Lichtbild noch vor dem 01.05.2025 bei einem privaten Fotodienstleister hat erstellen lassen und ausgedruckt mitbekommen hat
  2. das Passfoto vom zertifizierten Fotografen noch nicht in die Cloud geladen werden konnte.

Sobald die entsprechende Technik für das Einwohnermeldeamt zur Verfügung steht, werden wir darüber informieren. Bis dahin nutzen Sie bitte ausschließlich das Angebot der Fotodienstleister.

  • Personalausweis oder Reisepass

wenn vorhanden.

Ein Reisepass darf nicht verlängert werden.

Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Die Herstellung des Dokumentes erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin und ist abhängig vom jeweiligen Bestellaufkommen. Beantragen Sie Ihr neues Dokument rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit! Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Reisepass in der Regel bis zu sechs Wochen.

  • Expresspass

Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen zu lang dauert und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen ein Pass auch im Expressverfahren ausgestellt werden. Für diese wird eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Werktagen benötigt.

  • Abholung

Folgendes ist zu beachten:

  • vorherige Terminvereinbarung erforderlich
  • den alten Reisepass mitbringen (soweit vorhanden)
  • Persönliche Abholung oder durch eine Person mit Vollmacht
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren Abholung durch einen Erziehungsberechtigten

Reisepass:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €

Expresspass:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 €
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 €

Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.

Kosten

Zuständige Stelle

Referat Pass- und Meldewesen
Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

Öffnungszeiten
Mo: 9:00-12:00
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Mi: 9:00-12:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Fr: 9:00-12:00 | Termine sind an allen Tagen nur nach vorheriger Vereinbarung möglich

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