Referat Pass- und Meldewesen
Aufgaben und Infos
Terminvereinbarung:
Terminanfragen sind per
- Terminbuchung online
- E-Mail meldewesen@zittau.de (unter Angabe einer Rückrufnummer)
- oder telefonisch von Montag bis Freitag vorzugsweise zwischen 08.00 und 09.00 Uhr unter den Rufnummern 03583 752-448 oder -449
möglich.
Aufgrund der bürgernahen Darstellung (Öffnungszeiten) auf der Homepage werden die Fachbereiche Gewerbe und Pass- und Meldewesen getrennt dargestellt. Das Referat Gewerbe, Pass- und Meldewesen ist ein Referat des Bürgeramtes der Stadtverwaltung Zittau.
Aufgaben / Dienstleistungen:
- An-, Um- und Abmeldungen der Haupt- und Nebenwohnung
- Beantragung von Dokumenten (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe und vorläufige Personalausweise und Reisepässe)
- Melde-, Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen
- Bestätigung von Haushaltsbescheinigungen (Kindergeldkasse, Bundeserziehungsgeld)
- Führungszeugnisse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für natürliche Personen)
- Auskunftsersuchen
Hinweis: Formulare finden Sie unter Dienstleistungen.
Welche Unterlagen müssen Sie zur Meldestelle mitbringen?
Sie benötigen immer Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Außerdem sollten Sie alle den aktuellen Familienstand betreffenden Urkunden bereit halten.
Gegebenenfalls:
- Geburtsurkunde/Eheurkunde
- Scheidungsurteil/Sorgerechtsurteil
- Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärung)
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter zur Neuausstellung/Verlängerung/Aktualisierung eines Personaldokumentes für Minderjährige (zu finden unter Personalausweis oder Reisepass beantragen)
Zur Beantragung eines Dokumentes
- den Personalausweis/Reisepass
- die Geburtsurkunde/Eheurkunde
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf www.personalausweisportal.de
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses / Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für natürliche Personen)
- den Personalausweis/Reisepass
- bei Behörden-Führungszeugnis (Belegart „O“) und Behörden-Gewerbezentralregisterauszug (Belegart "9") sind Anschrift des Empfängers und Verwendungszweck anzugeben
Hinweis:
- die Beantragung eines Führungszeugnisses kann nur persönlich erfolgen
- eine Online-Beantragung ist mit dem Personalausweis und eingeschalteter Online-Ausweisfunktion über das Online-Portal des Bundesamtes für Jusitz möglich
Zur Anmeldung einer Wohnung
- den Personalausweis/Reisepass
- die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG
- bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:
- das ausgefüllte und vom Vollmachtgeber persönlich unterzeichnete Anmeldeformular für den Zuzug von außerhalb bzw. Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde
- den gültigen Personalausweis und/oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- die gültige und vom Vollmachtgeber unterschriebene Vollmacht