Führungszeugnis beantragen

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Zur Beantragung eines Führungszeugnisses brauchen Sie

  • den Personalausweis/Reisepass
  • den Geburtsnamen der Mutter
  • bei Behördenführungszeugnis (Belegart „O") sind Anschrift des Empfängers des Führungszeugnisses und Verwendungszweck anzugeben

Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann nur persönlich erfolgen.

Offizielle Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses

Eine schriftliche Antragstellung ist nur mit amtlich (durch eine Behörde) oder öffentlich (durch einen Notar) beglaubigter Unterschrift des Antrages zulässig. Bitte beachten Sie, dass der Antrag durch Sie erst vor der zur Beglaubigung befugten Stelle unterschrieben werden darf!

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
meldewesen [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Mo: 9:00-12:00
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Mi: 9:00-12:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Fr: 9:00-12:00 , Termine sind an allen Tagen nur nach vorheriger Vereinbarung möglich