Beantragung eines Familienpasses

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern/Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Die Beantragung erfolgt unter Beifügung aller Unterlagen vorzugsweise schriftlich per Post oder per Mail an meldewesen@zittau.de. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird Ihnen der Familienpass an Ihre Wohnanschrift zugesandt.

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder
  • ggfs. Nachweis über den Grad der Behinderung des Kindes

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt hier keine Grundlage, da es sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Sachsen handelt.

Zuständige Stelle

Bereich Pass- und Meldewesen
Referatsleiter Referat Gewerbe, Pass- und Meldewesen
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
meldewesen [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Mo: 9:00-12:00
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Mi: 9:00-12:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Fr: 9:00-12:00 | Termine sind an allen Tagen nur nach vorheriger Vereinbarung möglich

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