Beantragung eines Familienpasses
Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern/Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Die Beantragung erfolgt unter Beifügung aller Unterlagen vorzugsweise schriftlich per Post oder per Mail an meldewesen@zittau.de. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird Ihnen der Familienpass an Ihre Wohnanschrift zugesandt.
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
- Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder
- ggfs. Nachweis über den Grad der Behinderung des Kindes
Es fallen keine Kosten an.
- Antrag Familienpass.pdf (PDF 0,20 MB) (201.64 KB)
Es gibt hier keine Grundlage, da es sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Sachsen handelt.