Befreiung von der Ausweispflicht
Die Ausweispflicht erstreckt sich auf Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag und unter der Bedingung, dass die Gültigkeit des aktuellen Ausweisdokumentes abgelaufen ist, können diese Personen von der Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen für eine Befreiung sind sehr individuell und können nicht pauschal beantwortet werden. Die nachfolgende Aufzählung ist daher weder vollständig, noch führen die dort genannten Tatbestände automatisch zu einer Ausweispflichtbefreiung. Es handelt sich lediglich um mögliche Indizien:
- Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist unbefristet. Eine Aufhebung ist jederzeit möglich. Dies wird im Rahmen der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes dokumentiert.
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (siehe Formular)
- alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
- ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung oder Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann
- bei Betreuungen: Betreuerausweis bzw. Beschluss über die Betreuung sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.
Mit der Befreiung verliert der Antragsteller den Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reisepasses.
Für die Befreiung von der Ausweispflicht wird eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro erhoben.
Das Antragsformular finden Sie hier:
§ 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)