Lagerfeuer und Traditionsfeuer genehmigen

Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche Atmosphäre, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen.
Falls ein Lagerfeuer gemacht werden soll, eignen sich hierfür insbesondere feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz), dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen.

Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.
Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige ⁠Dioxine⁠ und Furane („Seveso-Gifte“) freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-) Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist daher gesetzlich verboten und würde, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen) zudem eine illegale Abfallentsorgung darstellen.
Auch die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist nach Kreislaufwirtschaft §7 KrWG (Verwertungsgebot) und § 17 KrWG (Überlassungspflichten) unter Berücksichtigung einiger Ausnahmen weitestgehend verboten, führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z.B. PAKs und schädigt Umwelt und Gesundheit.
Eine gute Alternative ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt, und im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. elektrischen Strom und/oder Wärme zu gewinnen.
Größere Mengen an Grünschnitt und/ oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen entsorgen. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.
Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf die entsprechenden Abstände zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).
Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklung durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten sie behördlichen Auflagen. Niemand mag Lagerfeuerqualm. Falls Sie sich durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt -oder Ordnungsamt wenden.
Halten Sie sich, wenn möglich, nicht in unmittelbarer Nähe zur Rauchfahne des Feuers auf. Auch bei korrekter Verwendung von Brennholz ist die Schadstoffbelastung im Rauch des Lagerfeuers mit ihren gesundheitsschädlichen Folgen am größten. Achten Sie auf genügend Abstand und nehmen Sie Rücksicht auf weitere Personengruppen in der Nähe.
Asche in den Restmüll: Holzkohlen bzw. Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht oder allenfalls nur in sehr geringen Mengen geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z.B. PAKs im Boden kommt.

Suchen Sie die Antragstellen persönlich auf, um den Antrag zu stellen. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben erhalten:

  • Angaben zur antragstellenden (verantwortlichen) Person mit vollständiger Adresse und Telefonnummer
  • Angaben zum Ort, zur Zeit, zum Anlass und zur Art des Lagerfeuers
  • Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz.
  • Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Untergrund (z. B. Feuerplatz).
  • Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen.
  • Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!).
  • Der Antrag ist mindestens 2 Tage vor Durchführung des  Lager-/Traditionsfeuers zu stellen.
  • Koch-, Grill- und Wärmefeuer mit einem Durchmesser bis zu 60 cm: keine Genehmigung erforderlich
  • Koch-, Grill- und Wärmefeuer mit einem Durchmesser über 60 cm: Genehmigung erforderlich, Gebühr in Höhe von 10,00 €

Zuständige Stelle

Leitende Sachbearbeiterin
Katrin Sturm
Zimmer
206

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
stadtordnung [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Mo: 9:00-12:00
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Mi: 9:00-12:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Fr: 9:00-12:00

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