Sondernutzungserlaubnis für Baustellen beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.

Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf Gemeindestraße einschließlich öffentlichen Wegen und Plätzen, speziell für Baustelleneinrichtungen, Gerüste, Hubbühnen, Aufgrabungen und Baustellenzufahrten ist das Referat Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) z.B. für

durch das Referat Untere Straßenverkehrsbehörde:

  • Containeraufstellung
  • Lagerung von Baumaterialien
  • Gerüstaufstellung
  • Überbauungen
  • Aufgrabungen des Straßekörpers
  • Baustellenzufahrten
  • Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
  • Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze
  • Antragstellung bitte 14 Tage vor Inanspruchnahme.

Direkte Ansprechpartner:

Herr Wirthgen

Zimmer 313

Sachsenstraße 14

02763 Zittau

E-Mail: verkehr@zittau.de

Telefon: 03583 752-314

Herr Koch

Zimmer 313

Sachsenstraße 14

02763 Zittau

E-Mail: verkehr@zittau.de

Telefon: 03583 752-373

Öffnungszeiten:

Di. 09:00-12:00 und 13:30-18:00

Zuständige Stelle

Referat Untere Straßenverkehrsbehörde
Referatsleiterin
Heike Kubiak
Zimmer
315

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
Telefonnummer
Weitere Kontaktiermöglichkeit
Email verkehr@zittau.de
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 | Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung