Sondernutzungserlaubnis für Baustellen beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.
Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf Gemeindestraße einschließlich öffentlichen Wegen und Plätzen, speziell für Baustelleneinrichtungen, Gerüste, Hubbühnen, Aufgrabungen und Baustellenzufahrten ist das Referat Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) z.B. für
durch das Referat Untere Straßenverkehrsbehörde:
- Containeraufstellung
- Lagerung von Baumaterialien
- Gerüstaufstellung
- Überbauungen
- Aufgrabungen des Straßekörpers
- Baustellenzufahrten
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
- Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze
- Antragstellung bitte 14 Tage vor Inanspruchnahme.
Direkte Ansprechpartner:
Herr Wirthgen
Zimmer 313
Sachsenstraße 14
02763 Zittau
E-Mail: verkehr@zittau.de
Telefon: 03583 752-314
Herr Koch
Zimmer 313
Sachsenstraße 14
02763 Zittau
E-Mail: verkehr@zittau.de
Telefon: 03583 752-373
Öffnungszeiten:
Di. 09:00-12:00 und 13:30-18:00
- Bearbeitungsgebühr für eine Sondernutzungserlaubnis: 50,00 Euro - Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis Lfd. Nr. 88 Tarifstelle 1
- Weitere Sondernutzungsgebühren sind im Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen einsehbar.