"Die Stadtverwaltung wird im gesamten Stadtbild keinerlei diffamierende Aktionen dulden, die ihr bekannt werden, völlig egal aus welcher politischen Richtung diese stammen.“
Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) führen die untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz und die Stadtverwaltung Zittau gemeinsame Gewässerschauen für die Gewässer II. Ordnung durch.