Altlasten - Betrifft mich das?
Für alle Fragen und Auskünfte rund um das Thema Altlasten ist die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Görlitz zuständig.
Sachgebietsleiter
Jährig, Helge
Tel. 03581 663-3190
Fax 03581 6636-3190
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Georgewitzer Straße 52, 02708 Löbau
Etage: 2. Obergeschoss, Zi. 3016
(Quelle: https://www.boden.sachsen.de/)
Nicht alle Altablagerungen bzw. Altstandorte (siehe Definition unten) sind Altlasten, sondern nur solche, von denen auch eine Gefahr ausgeht. Um das zu ermitteln bedarf es mehrerer Untersuchungsstufen, bei denen die Ausbreitung von Schadstoffen über Boden, Wasser oder Luft verfolgt wird. Die Bewertung ist nutzungsabhängig, sensibel sind dabei insbesondere Kinderspielflächen und Wohngebiete, aber auch Kleingartenanlagen. Hat sich nach den Erkundungsstufen herausgestellt, dass es sich um eine Altlast handelt, ist die Gefahr durch eine Sanierung zu beseitigen. Das geschieht durch Entfernen der Schadstoffe oder Unterbrechung der Ausbreitungswege.
Sanierte Altlasten sind meist nicht mehr als solche zu erkennen. Nachnutzungen erfolgen oft durch neue Gewerbe- oder Industrieanlagen, aber beispielsweise auch durch Solaranlagen oder neue Wohnbebauungen.
Als Altlast wird eine Fläche bezeichnet, die aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit Schadstoffen in der Vergangenheit heute Probleme bereitet. Sie ist durch eine Verschmutzung des Bodens oder auch von Gewässern charakterisiert, die eine Gefahr für Mensch und Natur darstellt. Dies kann auch eine Einschränkung in der Nutzbarkeit von Grundstücken und bedeutende finanzielle Belastungen verursachen.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz werden Altlasten unterteilt in:
- Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
- und von denen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Besteht ein Gefahrenverdacht, spricht man zunächst von einer altlastverdächtigen Fläche.
- Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz(KrWG)
- Antrag nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz(KrWG)
- Antrag auf Erteilung einer Kennnummer nach § 28 Abs. 1 NachwV
- Antrag auf Freistellung gemäß §7 NachwV
- Altlastenkataster, Auskunft beantragen - Onlineantrag
Alle oben aufgezählten Formulare finden Sie bei der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Görlitz (Außenstelle Löbau) unter www.kreis-goerlitz.de