Bauanträge / Baugenehmigungen / Baukontrolle
- Bauanträge sind in Schriftform (Papierakte) einzureichen (§ 68 Absatz 1 Sächsische Bauordnung - SächsBO). Die erforderlichen Unterlagen sind in Teil 1 – Bauvorlagen – der Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) für die einzelnen Verfahren aufgeführt.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld von geplanten Maßnahmen oder Bauvorhaben über die zu beachtenden Bestimmungen und erforderliche Genehmigungen.
Die Genehmigungsfreiheit von Vorhaben entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Gebäude/Anlagen gestellt werden.
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 87 SächsBO dar und können für die am Bau Beteiligten Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Wir weisen darauf hin, dass umfangreiche schriftliche Auskünfte kostenpflichtig sind.
Untere Bauaufsichtsbehörde der Großen Kreisstadt Zittau startet im Dezember 2024 mit der „Digitalen Baugenehmigung“
Seit dem 02. Dezember 2024 können Bauanträge einfach und unkompliziert digital eingereicht werden. Die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform bleibt weiterhin möglich. Alle Bauherren können selbst entscheiden, welchen Weg sie nutzen möchten. Möglich wurde dies durch den Beschluss des Freistaates Sachsen, die vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern entwickelte Lösung „Digitale Baugenehmigung“ im Sinne des „Einer für Alle“-Prinzips („EfA“) im eigenen Bundesland nachzunutzen.
Das Referat 53 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) wurde mit der Projektleitung beauftragt und hat es sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe des IT-Dienstleisters NORTAL AG alle 42 unteren Bauaufsichtsbehörden an den Online-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ anzubinden und dadurch die digitale Antragstellung zu ermöglichen.
Anträge, vom Bauantrag über einen Antrag auf Vorbescheid oder Verlängerung bis hin zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung oder einem Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung können nun über den Online-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Großen Kreisstadt Zittau digital eingereicht werden. Des Weiteren können nun Beseitigungsanzeigen, Anzeigen zum Baubeginn oder der Nutzungsaufnahme sowie Erfüllungserklärungen nach dem Gebäudeenergiegesetz digital gestellt werden.
Um den Online-Dienst nutzen und die bisher notwendige Unterschrift durch eine digitale Freizeichnung ersetzen zu können, wird entweder ein BundID-Konto oder ein Zugang zu „Mein Unternehmenskonto“ benötigt. Darüber angemeldet kann der Antrag digital gestellt werden. Der Bauherr, der Vertreter des Bauherrn und der Entwurfsverfasser können den Antrag gemeinsam ausfüllen. Dabei werden sie Schritt für Schritt durch den Online-Dienst geleitet und auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen. Notwendige Bauvorlagen werden über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden. Dadurch werden Bauanträge vollständiger eingereicht und die Bearbeitungszeiten verkürzt.
Sobald der Bauantrag im digitalen Vorgangsraum eingereicht ist, kann der zuständige Sachbearbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde den Antrag weiterbearbeiten. Der digitale Vorgangsraum bietet sowohl für den Antragsteller als auch für den Sachbearbeiter viele Vorteile:
- Alle am Bauantrag beteiligten Personen, bspw. Bauherren und Entwurfsverfasser, können gleichzeitig auf den Vorgangsraum zugreifen, den Antragsvorgang verwalten und den Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen.
- Gleichzeitig bietet der Vorgangsraum die Möglichkeit der schnellen und direkten Kommunikation zwischen Antragsteller und Sachbearbeitung, z.B. um fehlende Unterlagen nachzufordern.
- Externe beteiligten Stellen wie Feuerwehr, Umweltschutzbehörde, Stadtplanung etc. können unkompliziert für die Sachbearbeitung eingebunden werden.
- Der finale Genehmigungsbescheid wird digital zur Verfügung gestellt.
Sie finden unsere Online-Anträge zur „Digitalen Baugenehmigung“ unter folgendem Link:
https://sn.digitalebaugenehmigung.de/zittau/
Wir weisen auch auf unser Informationsblatt mit QR-Code hin.
Gebühren werden auf der Grundlage:
- des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen in aktueller Fassung i.V.m. dem aktuellen Sächsischen Kostenverzeichnis
- der Satzung der Großen Kreisstadt Zittau über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten i.V.m. dem kommunalen Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung
Bauantrag
- Schriftlicher Teil des Lageplans (Anlage 8, Seite 1-3)
- Baubeschreibung (Anlage 9, Seite 1-6)
- Erklärung des Tragwerkplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens (Anlage 10, Seite 1 und 2); neu Stand: 08 (2024)
- Bauantrag nach § 68 SächsBO (Anlage 1, Seite 1-3)
- Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 74 SächsBO
- Antrag auf Teilbaugenehmigung.pdf (PDF 0,45 MB) (459.89 KB)
Weitere Formulare und Anträge
Vorlage in der Genehmigungsfreistellung (Anlage 2, Seite 1-3)
Anzeige der Beseitigung von Anlagen (Anlage 3, Seite 1-2)
Bauantrag für Werbeanlagen (Anlage 4, Seite 1-3)
Antrag auf Vorbescheid (Anlage 5, Seite 1-3)
Antrag auf Zustimmung (Anlage 6, Seite 1-3)
Antrag auf Abweichungen (Anlage 7, Seite 1-3)
Stellungnahme der Gemeinde (Anlage 11)
Bestätigung der Gemeinde (Anlage 12, Seite 1-2)
Baubeginnsanzeige (Anlage 13)
Anzeige der Aufnahme der Nutzung (Anlage 14)
Bestätigung des Eingangsdatums in der Genehmigungsfreistellung (Anlage 15)
- Sächsische Bauordnung (einschließlich des aufgedrängten Fachrechtes)
- Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung
- Sächsisches Polizeibehördengesetz
- Sächsische Kampfmittelverordnung
- Wohneigentumsgesetz - Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
- Einkommenssteuergesetz/Investitionszulagengesetz
- Städtische Satzungen (Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung, Baumschutzsatzung u.a.)
-
Online-Anträge zur "Digitalen Baugenehmigung": https://sn.digitalebaugenehmigung.de/zittau/
- Statistisches Landesamt Sachsen
- Amt24
- Online-Antragsassistent: Baulastenauskunft beantragen
- Verwenden Sie bitte diesen Online-Dienst für folgende Anliegen:
- Statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigung
- Statistischer Erhebungsbogen für Bauabgang
Um Terminvereinbarung wird gebeten, gerne per E-Mail: bauaufsicht@zittau.de