Bauanträge / Baugenehmigungen / Baukontrolle
- Bauanträge sind in Schriftform (Papierakte) einzureichen (§ 68 Absatz 1 Sächsische Bauordnung - SächsBO). Die erforderlichen Unterlagen sind in Teil 1 – Bauvorlagen – der Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) für die einzelnen Verfahren aufgeführt.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld von geplanten Maßnahmen oder Bauvorhaben über die zu beachtenden Bestimmungen und erforderliche Genehmigungen.
Die Genehmigungsfreiheit von Vorhaben entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Gebäude/Anlagen gestellt werden.
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 87 SächsBO dar und können für die am Bau Beteiligten Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Wir weisen darauf hin, dass umfangreiche schriftliche Auskünfte kostenpflichtig sind.
Gebühren werden auf der Grundlage:
- des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen in aktueller Fassung i.V.m. dem aktuellen Sächsischen Kostenverzeichnis
- der Satzung der Großen Kreisstadt Zittau über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten i.V.m. dem kommunalen Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung
Bauantrag
- Schriftlicher Teil des Lageplans (Anlage 8, Seite 1-3)
- Baubeschreibung (Anlage 9, Seite 1-6)
- Erklärung des Tragwerkplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens (Anlage 10, Seite 1 und 2); neu Stand: 08 (2024)
- Bauantrag nach § 68 SächsBO (Anlage 1, Seite 1-3)
- Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 74 SächsBO
- Antrag auf Teilbaugenehmigung.pdf (PDF 0,45 MB) (459.89 KB)
Weitere Formulare und Anträge
Vorlage in der Genehmigungsfreistellung (Anlage 2, Seite 1-3)
Anzeige der Beseitigung von Anlagen (Anlage 3, Seite 1-2)
Bauantrag für Werbeanlagen (Anlage 4, Seite 1-3)
Antrag auf Vorbescheid (Anlage 5, Seite 1-3)
Antrag auf Zustimmung (Anlage 6, Seite 1-3)
Antrag auf Abweichungen (Anlage 7, Seite 1-3)
Stellungnahme der Gemeinde (Anlage 11)
Bestätigung der Gemeinde (Anlage 12, Seite 1-2)
Baubeginnsanzeige (Anlage 13)
Anzeige der Aufnahme der Nutzung (Anlage 14)
Bestätigung des Eingangsdatums in der Genehmigungsfreistellung (Anlage 15)
- Sächsische Bauordnung (einschließlich des aufgedrängten Fachrechtes)
- Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung
- Sächsisches Polizeibehördengesetz
- Sächsische Kampfmittelverordnung
- Wohneigentumsgesetz - Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
- Einkommenssteuergesetz/Investitionszulagengesetz
- Städtische Satzungen (Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung, Baumschutzsatzung u.a.)
- Statistisches Landesamt Sachsen
- Amt24
- Online-Antragsassistent: Baulastenauskunft beantragen
- Verwenden Sie bitte diesen Online-Dienst für folgende Anliegen:
- Statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigung
- Statistischer Erhebungsbogen für Bauabgang
Um Terminvereinbarung wird gebeten, gerne per E-Mail: bauaufsicht@zittau.de