Feuerwerk beantragen
- Antragsformular
- Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes
- weitere Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der Durchführung des Feuerwerkes gestellt werden.
Folgende begründete Anlässe werden als genehmigungsfähig angesehen:
- Hochzeit
- Geburtstag (18, 30, 40, 50 usw.)
- Ehejubiläum (25, 50, 60, 70 usw.)
- Vereins- und Firmenjubiläum (25, 50, 75, 100 usw.)
- Veranstaltungen im öffentlichen Interesse
Das Feuerwerk muss während der Winterzeit bis 22:00 Uhr, während der Sommerzeit bis 22:30 Uhr und in den Monaten Mai, Juni und Juli bis 23:00 Uhr beendet sein.
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr zwischen 35,00 € und 90,00 € erhoben.
Sie können den Antrag per Post oder per E-Mail oder Fax an uns senden:
Stadtverwaltung Zittau
Referat Stadtordnung/Bußgeldstelle
Markt 1
02763 Zittau
E-Mail: stadtordnung@zittau.de
Fax: 03583 752 434
Ebenso ist es möglich, den Antrag in den Hausbriefkasten am Haus IV (Franz-Könitzer-Straße 7, 02763 Zittau) einzuwerfen.
Verantwortliche Mitarbeiterin
Friederike Richter
Zimmer 205
Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland
E-Mail stadtordnung@zittau.de
Telefonnummer 03583 752 451
Fax 03583 752 434
Öffnungszeiten
Mo: 9:00-12:00
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Mi: 9:00-12:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Fr: 9:00-12:00