Förderung von Vereinen, Gruppen und Initiativen beantragen
Mit der Richtlinie der Großen Kreisstadt Zittau über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen fördert die Stadt Zittau soziale, kulturelle, sportliche und gesamtfreizeitliche Projekte oder Vorhaben in der Stadt Zittau. Sie hat zum Ziel, Kultur– und Kreativschaffende, sportlich-engagierte Akteure bei der Umsetzung von Projektideen und Vorhaben zu unterstützen.
Art und Umfang der Mittel: Die Förderung durch die Stadt Zittau erfolgt als Projektförderung. Die Zuwendung beträgt mindestens 50 € und max. 5.000,00 €. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Antragstellenden sind verpflichtet, einen Eigenanteil an den Gesamtkosten des Projektes von mindestens 10 % zu tragen und nachzuweisen. Dieser kann aus Vereins-, Sponsoring-, Eintritts- oder Spendengeldern stammen.
Mit der Richtlinie sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, die dem Gemeinwohl der Stadt Zittau dienen. Zuwendungsfähig sind:
- 2.1. Projekte und Vorhaben, die eine Bereicherung des kulturellen Angebotes der Stadt Zittau darstellen
- 2.2. Projekte und Vorhaben, die eine Bereicherung der Angebote für Kinder und Jugendliche der Stadt Zittau darstellen
- 2.3. Sportliche Einzelprojekte und -veranstaltungen, Turniere und Wettkämpfe sofern sie vereinsübergreifend stattfinden
- 2.4. Projekte und Vorhaben im Rahmen der Traditions- und Heimatpflege
- 2.5. Grenzüberschreitende Vorhaben, die dem Zusammenleben in der Euroregion Neiße dienen und die gemeinsame Kulturlandschaft fördern
- 2.6. Jubiläums- und Ehrungsveranstaltung, die eine positive Wirkung der Stadt Zittau fördern
Der Nutzen der Projekte soll für die Allgemeinheit gegeben sein. Eine allgemeine Förderung der Antragstellenden ist nicht möglich.
Die Kooperation verschiedener Akteure ist wünschenswert.
Nicht förderfähig sind:
- Veranstaltungen mit vorwiegend kommerziellem Charakter
- Maßnahmen, die parteipolitischen Bekenntniszwecken dienen
- Maßnahmen und Projekte, die sich gegen die freiheitliche Grundordnung richten und gegen geltendes Recht verstoßen
- Laufende Betriebskosten
- Reguläre Personalkosten
- Investitionskosten
Die Stadt Zittau gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie und den allgemeinen kommunalen und haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zur Förderung von kulturellen, sozialen, sport- und beteiligungsorientierten Vorhaben.
Die Bewilligung der Fördermittel ist eine freiwillige Leistung der Stadt Zittau. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Einmal gewährte Zuwendungen führen weder dem Grunde, noch der Höhe nach zu einem Rechtsanspruch auf Förderung für nachfolgende Vorhaben oder Projekte.