Gehölzbeseitigung beantragen (Baumfällung)

Gemäß der Gehölzschutzsatzung der Stadt Zittau vom 31.03.2022 sind die folgenden Gehölze, welche sich im Satzungsgebiet befinden, geschützt:

  • Alleen und einseitige Baumreihen, unabhängig vom Stammumfang der Gehölze
  • Laubbäume, Nadelbäume und Obstbäume mit einem Stammumfang ab 100 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden
  • Sträucher von mindestens einer Höhe von 2 m
  • Hecken mit einer durchschnittlichen Höhe von 2 m, einer durchschnittlichen Breite von 3 m sowie einer Mindestlänge von 10 m
  • unabhängig von ihrem Stammumfang: Ersatzpflanzungen und Bäume von Festsetzungen in Bebauungsplänen
  • alle in öffentlichen Park- und Grünanlagen und entlang von Straßen gepflanzte oder gepflegte Gehölze unabhängig von ihrer Größe

Sollte eine Fällung notwendig sein, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadtverwaltung Zittau, mittels Antrag auf Gehölzbeseitigung, beantragt werden. Nach der Antragsstellung erfolgt eine Ortsbegehung durch den Baumschutzbeauftragten der Stadt Zittau. Im Anschluss daran erfolgt die Bescheiderstellung mit der jeweiligen Entscheidung zum Antrag.

  • Antrag auf Gehölzbeseitigung
  • Lageplan
  • Foto des Gehölzes

Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Gehölzbeseitigungen beträgt 6 Wochen.

Die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Sperrfrist muss beachtet werden. Diese gilt vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres. Während dieser Zeit ist es verboten, Hecken, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder auf andere Weise zu beseitigen.

Folgende Gehölze sind vom Schutz der Satzung ausgenommen:

  • Bäume im Wald im Sinne von § 2 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen
  • Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die zu gewerblichen Zwecken herangezogen werden
  • vollständig abgestorbene Gehölze mit einem Stammumfang unter 100 cm in einer Höhe von 1,00 m über dem Erdboden
  • Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken
  • Bäume, Sträucher und Hecken in Kleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

Für das Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung werden keine Gebühren erhoben.

Zuständige Stelle

Laura Schmidt

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
stadtgruen [at] zittau.de
Telefonnummer