Gewerbeabmeldung
Sie müssen Ihr Gewerbe abmelden, wenn der Betrieb aufgegeben wird.
- Antrag auf Gewerbe-Abmeldung (GewA3) nach § 14 GewO oder § 55c GewO
- Personalausweis bzw. Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
Wird durch die Unternehmensnachfolge ein Einzelunternehmen übertragen, muss das Gewerbe vom bisherigen Inhaber abgemeldet und vom künftigen Inhaber unter seinen Namen angemeldet werden.
Die Gewerbemeldung kann persönlich, per Post oder auch per E-Mail (unter Angabe einer Telefonnummer) erfolgen. Im Fall einer persönlichen Vorsprache ist das Ausfüllen des Formulars nicht erforderlich.
22,00 € bis 112,00 €
- Anzeigepflicht: § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 2 a Gewerbeordnung (GewO)
- Kosten: 10. Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ); lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2