Gewerbezentralregister-Auszug beantragen

Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200,00 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Die Beantragung erfolgt für natürliche Personen persönlich bei der örtlichen Meldebehörde. Für Minderjährige ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. 

Für juristische Personen (z.B. GmbH, AG, e.V.) beantragen Sie den Auszug in der Gewerbebehörde. Der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter der Firma gestellt werden.

Sie können den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch beim Bundesamt für Justiz im Onlineverfahren unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beantragen.

Sie können den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch formlos schriftlich beantragen, sofern Ihre Unterschrift auf Ihrem Antrag amtlich oder öffentlich beglaubigt ist.

Um einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Ihrer Meldebehörde zu beantragen, vereinbaren Sie vorzugsweise einen Termin. Terminvereinbarungen sind online über das Terminbuchungssystem auf der Internetseite www.zittau.de, per E-Mail (unter Angabe einer Rückrufnummer) über meldewesen@zittau.de oder telefonisch von Montag bis Freitag vorrangig zwischen 08.00 und 09.00 Uhr unter den Rufnummern 03583 752-448 oder -449 möglich.

Arten von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister

  • Die für persönliche Zwecke ausgestellte Auskunft an den Betroffenen (Belegart 1). Bei der Beantragung müssen Sie den Verwendungszweck angeben.
  • Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um eine "Auskunft an eine Behörde" (Belegart 9). In diesem Fall wird das Dokument unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat.

für natürliche Personen:

  • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass,
  • bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses,
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
  • bei einer Auskunft an eine Behörde: die genaue Bezeichnung und vollständige Anschrift der Behörde, an die der Auszug gesendet werden soll, der Verwendungszweck und ggfs. das Aktenzeichen

für juristische Personen (z.B. GmbH, AG oder e.V.):

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
  • Auszug aus dem Handelsregister,
  • bei einer Auskunft an eine Behörde: die genaue Bezeichnung und vollständige Anschrift der Behörde, an die der Auszug gesendet werden soll, der Verwendungszweck und ggfs. das Aktenzeichen
  • 13,00 €

Keine

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
gewerbe [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Termin online buchen