Grünanlagennutzung genehmigen
Die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätzen und Denkmalen sind weisungsfreie Aufgaben von Gemeinden. Diese Angelegenheiten können die Gemeinden durch Satzungen regeln. Zum Schutz der Vielzahl an öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen, Denkmälern und Brunnen wurde am 28.10.2021 eine Grünanlagensatzung für die Stadt Zittau erlassen. Vorübergehende Nutzungen, die über die jeweilige Zweckbestimmung der Anlagen hinausgehen, bedürfen der vorherigen Genehmigung der Stadt.
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Nutzungsfläche (m²)
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsart
Anträge sind spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung bei der Stadt einzureichen. Die Genehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
1. Für bauliche Nutzungen wie Baustelleneinrichtung, Gerüste, Ablagerung von Baustoffen und anderem Arbeitsmaterial; Abstellen von Arbeitswagen, Containern, Silos, Baumaschinen und -geräten, mobilen Toiletten, Aufzüge u.a.: 1,00 € / m² / Tag.
2. Für andere Nutzungen sind Gebühren zu erheben, die nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Grünanlage und nach dem wirtschaftlichen Interesse des Nutzers zu bemessen sind. Die zu erhebende Mindestgebühr beträgt 10,00 €/Tag.
Besteht an der vorübergehenden Nutzung ein überwiegendes öffentliches Interesse, kann von der Gebührenerhebung abgesehen werden. (z.B. bei kommunalen oder Vereinsfesten)
Formloser Antrag
- Grünanlagensatzung.pdf (PDF 2,20 MB) (2.2 MB)