Hundesteuer an- und abmelden
Die Große Kreisstadt Zittau erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung. Wer auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Zittau einen über drei Monate alten Hund hält, hat Hundesteuer nach den Bestimmungen dieser Satzung zu entrichten. Kann das Alter des Hundes nicht nachgewiesen werden, ist die Steuerpflicht gegeben. Der Steuerpflicht unterliegt auch das Halten eines Hundes zur Pflege oder auf Probe, wenn der Hund nicht bereits besteuert wird. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuerschuld entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, in sonstigen Fällen mit der Steuerpflicht. Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes. Personen, die nebeneinander die Steuer schulden oder für sie haften, sind Gesamtschuldner.
- Personalausweis
- ggf. Hundepass
- Nachweis, wenn der Hund aus einem Tierheim geholt wurde
Der Hundehalter hat der Stadtverwaltung Zittau jeden Hund binnen 14 Tagen anzumelden, der
a) neu angeschafft wurde,
b) beim Zuzug mitgebracht wurde,
c) zur Pflege oder auf Probe gehalten wird,
d) das Alter von drei Monaten erreicht hat.
Die Hundesteuer ist in einem Jahresbetrag jeweils bis 1. Juli zu entrichten. In sozialen Härtefällen kann die Steuer auf monatlichen Raten verteilt werden. Zuviel entrichtete Steuer wird auf Antrag erstattet. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Hundesteuer von dem Monat an zu zahlen, in dem die Steuerpflicht eintritt. Die Hundesteuer ist bis einschließlich des Monats zu entrichten, in dem die Steuerpflicht endet. Kann ein Nachweis über den Wegfall der Steuerpflicht nicht erbracht werden, so ist der Tag der Abmeldung maßgebend.
Jeder Hundehalter erhält für jeden angemeldeten Hund unentgeltlich eine Steuermarke. Die Steuermarke ist deutlich sichtbar am Halsband des Hundes anzubringen oder in begründeten Fällen vom Hundehalter mitzuführen. Bei Verlust der Steuermarke wird gegen eine Gebühr von 3,00 € eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr
1. für den ersten Hund 85,00 €,
2. für den zweiten 120,00 €,
3. für jeden weiteren Hund 150,00 €.
Der Steuersatz für das Halten eines gefährlichen Hundes beträgt im Kalenderjahr
1. für den ersten gefährlichen Hund 510,00 €,
2. für jeden weiteren gefährlichen Hund 720,00 €
Bei Verlust der Steuermarke wird gegen eine Gebühr von 5,00 € eine Ersatzmarke ausgehändigt.
- Formular Hundesteueranmeldung (PDF 0,19 MB) (199.33 KB)
- Formular Hundesteuerabmeldung (PDF 0,20 MB) (204.75 KB)
Direkte Ansprechpartnerin:
Amt für Finanzen
Referat Steuern
Frau Menschel
Rathaus, Markt 1
Zimmer 316
Telefon: 03583 752-131
E-Mail: m.menschel@zittau.de