Niederschlagswasser
Die Große Kreisstadt Zittau erhebt auf Grundlage von § 9 Abs. 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in Verbindung mit § 38 der Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Zittau für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren für die Teilleistungen Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung.
Maßstab der Niederschlagswassergebühr sind gemäß § 43 Abs. 2 AbwS die versiegelten Grundstücksflächen und deren Art der Versiegelung. Die versiegelten Grundstücksflächen eines Grundstücks werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung der Abflusswirksamkeit für die einzelnen Versiegelungsarten gemäß § 44 Abs. 2 AbwS festgesetzt wird. Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt gemäß § 45 Abs. 3 AbwS 0,44 €/m² versiegelter Grundstücksfläche.
- Die versiegelten Grundstücksflächen und die Faktoren der einzelnen Versiegelungsarten werden gemäß § 44 Abs. 3 AbwS ermittelt aufgrund der Angaben des gemäß § 50 AbwS Anzeigepflichtigen in den Selbstauskünften zur Flächenermittlung.
- Gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 AbwS sind der Stadt Zittau Veränderungen der versiegelten Grundstücksflächen innerhalb eines Monats anzuzeigen.
- Bei Fragen zur Schmutzwasserentsorgung wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Zittau.
Ansprechpartner:
Thomas Sperling
Bereichsleiter Vertrieb
Friedensstr. 17
02763 Zittau
Tel.: 03583/670-171
E-Mail: t.sperling@stadtwerke-zittau.de
- Selbstauskunft.pdf (PDF 0,05 MB) (46.42 KB)
- Abwassersatzung - Stand 01.01.2022 (PDF 0,33 MB) (336.68 KB)
- SaechsKAG.pdf (PDF 0,16 MB) (162.56 KB)
Ansprechpartner:
Moritz Kaschka
Zimmer 208
Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland
E-Mail: m.kaschka@zittau.de
Telefonnummer: 03583 752-338
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