Niederschlagswasser

Die Große Kreisstadt Zittau erhebt auf Grundlage von § 9 Abs. 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in Verbindung mit § 38 der Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Zittau für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren für die Teilleistungen Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung.

Maßstab der Niederschlagswassergebühr sind gemäß § 43 Abs. 2 AbwS die versiegelten Grundstücksflächen und deren Art der Versiegelung. Die versiegelten Grundstücksflächen eines Grundstücks werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung der Abflusswirksamkeit für die einzelnen Versiegelungsarten gemäß § 44 Abs. 2 AbwS festgesetzt wird. Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt gemäß § 45 Abs. 3 AbwS 0,44 €/m² versiegelter Grundstücksfläche.

  • Die versiegelten Grundstücksflächen und die Faktoren der einzelnen Versiegelungsarten werden gemäß § 44 Abs. 3 AbwS ermittelt aufgrund der Angaben des gemäß § 50 AbwS Anzeigepflichtigen in den Selbstauskünften zur Flächenermittlung.
  • Gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 AbwS sind der Stadt Zittau Veränderungen der versiegelten Grundstücksflächen innerhalb eines Monats anzuzeigen.
  • Bei Fragen zur Schmutzwasserentsorgung wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Zittau.

Ansprechpartner: 
Thomas Sperling
Bereichsleiter Vertrieb

Friedensstr. 17
02763 Zittau
Tel.: 03583/670-171
E-Mail: t.sperling@stadtwerke-zittau.de

Ansprechpartner:

Moritz Kaschka
Zimmer 208
Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail: m.kaschka@zittau.de
Telefonnummer: 03583 752-338

Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

 

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Stephan Mehnert
Zimmer
210

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
s.mehnert [at] zittau.de
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung