Sondernutzung für Festeinbauten beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.
Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf Gemeindestraßen einschließlich öffentlichen Wegen und Plätzen, speziell für Festeinbauten, ist das Referat Tiefbau zuständig.
Bei evtl. Rückfragen steht Ihnen Heike Niedel unter Tel. 03583 752-324 zur Verfügung.
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz (Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsgrund) z.B. für
durch das Referat Tiefbau
- Firmenwegweiser/Anschlagtafeln
- Warenautomaten/Ladesäulen
- Postablagekästen/Briefkästen
- Wertstoffcontainer
- Zweitzufahrt zum Grundstück
- Lichtschächte, Treppenstufen
Bitte erläutern Sie bei Ihren Anfragen genau, welche Art der Sondernutzung Sie planen. Hilfreich ist immer, wenn Sie uns bei Ihrer Beantragung schon einen Entwurf oder ein Foto Ihres Vorhabens mitbringen.
- Antrag auf Sondernutzung - Festeinbauten
- Lageplan
Direkte Ansprechpartnerin:
Heike Niedel
Stadtverwaltung Zittau
Referat Tiefbau
Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
Zimmer 322
Telefon: 03583 752-324
per E-Mail an:
tiefbau@zittau.de
per Fax an:
03583 752-368
- Bearbeitungsgebühr für eine Sondernutzungserlaubnis: 50,00 Euro - Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis Lfd. Nr. 88 Tarifstelle 1
- Weitere Sondernutzungsgebühren sind im Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen einsehbar.