Sondernutzung für Festeinbauten beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.

Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf Gemeindestraßen einschließlich öffentlichen Wegen und Plätzen, speziell für Festeinbauten, ist das Referat Tiefbau zuständig. 

Bei evtl. Rückfragen steht Ihnen Heike Niedel unter Tel. 03583 752-324 zur Verfügung.

Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz (Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsgrund) z.B. für 

durch das Referat Tiefbau

  • Firmenwegweiser/Anschlagtafeln
  • Warenautomaten/Ladesäulen
  • Postablagekästen/Briefkästen
  • Wertstoffcontainer
  • Zweitzufahrt zum Grundstück
  • Lichtschächte, Treppenstufen

Bitte erläutern Sie bei Ihren Anfragen genau, welche Art der Sondernutzung Sie planen. Hilfreich ist immer, wenn Sie uns bei Ihrer Beantragung schon einen Entwurf oder ein Foto Ihres Vorhabens mitbringen.

  • Antrag auf Sondernutzung - Festeinbauten
  • Lageplan

Direkte Ansprechpartnerin:

Heike Niedel

Stadtverwaltung Zittau
Referat Tiefbau
Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
Zimmer 322
Telefon: 03583 752-324       

per E-Mail an:
tiefbau@zittau.de 

per Fax an:
03583 752-368

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Rosita Pohl
Zimmer
321

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
r.pohl [at] zittau.de
Telefonnummer
Weitere Kontaktiermöglichkeit
Email tiefbau@zittau.de
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung