Sondernutzung für Festeinbauten genehmigen
Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf Gemeindstraßen einschließlich öffentlichen Wegen und Plätzen, speziell für Werbezwecke (Aufsteller, Werbetafeln, Infostände, Plakatierungen), Warenauslagen, Stellflächen für Sitzgelegenheiten (Gastronomie) und Fahrradständern ist das Referat Stadtordnung zuständig.
Bei evtl. Rückfragen steht Ihnen Heike Niedel unter Tel. 03583 752-324 zur Verfügung.
Bitte erläutern Sie bei Ihren Anfragen genau, welche Art der Sondernutzung Sie planen. Hilfreich ist immer, wenn Sie uns bei Ihrer Beantragung schon einen Entwurf oder ein Foto Ihres Vorhabens mitbringen.
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Sondernutzung - Festeinbauten"
- Lageplan
Für die Antragstellung senden Sie das ausgefüllte Formular mit Lageplan
per Post an:
Stadtverwaltung Zittau
Referat Tiefbau
Sachsenstraße 14
02763 Zittau
per E-Mail an:
h.niedel@zittau.de
per Fax an:
03583 752-368
50,00 Euro Verwaltungsgebühr (gemäß Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Zittau Nr. 0 i.V.m. 10. SächsKVZ Lfd. Nr. 88, Tarifstelle 1) zzgl. Sondernutzungsgebühr (gemäß Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Zittau)
- Sächsisches Straßengesetz §§ 18, 22 und 24
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis Lfd. Nr. 88, Tarifstelle 1
- Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Großen Kreisstadt Zittau mit Gebührenverzeichnis
- Sondernutzungssatzung (PDF 0,05 MB) (54.28 KB)