Sondernutzung für Festeinbauten genehmigen

Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf Gemeindstraßen einschließlich öffentlichen Wegen und Plätzen, speziell für Werbezwecke (Aufsteller, Werbetafeln, Infostände, Plakatierungen), Warenauslagen, Stellflächen für Sitzgelegenheiten (Gastronomie) und Fahrradständern ist das Referat Stadtordnung zuständig. 

Bei evtl. Rückfragen steht Ihnen Heike Niedel unter Tel. 03583 752-324 zur Verfügung.

Bitte erläutern Sie bei Ihren Anfragen genau, welche Art der Sondernutzung Sie planen. Hilfreich ist immer, wenn Sie uns bei Ihrer Beantragung schon einen Entwurf oder ein Foto Ihres Vorhabens mitbringen.

  • ausgefülltes Formular "Antrag auf Sondernutzung - Festeinbauten"
  • Lageplan

Für die Antragstellung senden Sie das ausgefüllte Formular mit Lageplan

per Post an:
Stadtverwaltung Zittau
Referat Tiefbau
Sachsenstraße 14
02763 Zittau        

per E-Mail an:
h.niedel@zittau.de 

per Fax an:
03583 752-368

50,00 Euro Verwaltungsgebühr (gemäß Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Zittau Nr. 0 i.V.m. 10. SächsKVZ Lfd. Nr. 88, Tarifstelle 1) zzgl. Sondernutzungsgebühr (gemäß Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Zittau) 

 

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Rosita Pohl
Zimmer
321

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
r.pohl [at] zittau.de
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung