Wohnberechtigungsschein beantragen

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für Wohnungssuchende von Interesse, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen möchten. Einen Wohnberechtigungsschein können diejenigen Haushalte erhalten, deren Einkommen eine maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Direkter Kontakt
Telefon: +49 3583 752-241
E-Mail: wohngeld@zittau.de

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen.
Eine persönliche Vorsprache ist zu empfehlen, da mit der Beantragung umfangreiche Unterlagen vorzulegen sind. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde steht Ihnen ein Antragsformular im Internet zum Download zur Verfügung.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (zum Beispiel letzte Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen, letzter Einkommensteuerbescheid oder Einkommenssteuererklärung und letzte Einnahmenüberschussrechnung bei Selbstständigen)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • gegebenenfalls Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • gegebenenfalls Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit

Der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein wird nur auf Antrag geprüft.
Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe eines WBS ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, die durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind. Die im Antrag geforderten Einkommensnachweise sind erforderlich um eine konkrete Einkommensprüfung gemäß § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vornehmen zu können.
Ein persönliches Gespräch ist wegen recht umfangreicher Fragen und individueller Angaben empfehlenswert. Gern können sie uns auch vorher anrufen.

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr von 5,00 € ist auch bei Ablehnung fällig.

Die Formulare zur Beantragung eines Wohnberechtigungsschein sind im Referat Soziale Angelegenheiten während der Sprechzeiten erhältlich.

 

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG, § 27 Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte)

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Frau Femmer

Jugendhaus "Villa"
Hochwaldstraße 21b
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
soziales [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung