Wohnungslosenunterkunft finden
Als wohnungslos werden Menschen bezeichnet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Sie leben in Heimen, Notübernachtungen, Asylen, Frauenhäusern oder sind vorübergehend bei Verwandten oder Freunden untergekommen. Wohnungslose Menschen bemühen sich oft, nicht als solche erkannt zu werden. Daher ist Wohnungslosigkeit im Straßenbild oft unsichtbar.
Die Stadt Zittau hält für die Unterbringung von Wohnungslosen Notunterkünfte bereit.
Direkter Ansprechpartner: Herr Köhler
Telefon: +49 3583 752-215
E-Mail: j.koehler@zittau.de
Über die ordnungsrechtliche Unterbringung wird fallbezogen entschieden. Eine persönliche Vorsprache betroffener Zittauer Bürgerinnen und Bürger ist erforderlich. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Kündigungsschreiben
- Nachweis über Mietzahlungen
- Einkommensnachweis
- Personalausweis/Pass
Das Angebot der Obdachlosenunterkunft gilt nur für ortsansässige, volljährige Personen.
Die Unterkunft ist gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung der Großen Kreisstadt Zittau
- Unterkunftsgebührensatzung (PDF 0,01 MB) (10.37 KB)
Die Formulare erhalten Sie im Referat für Soziale Angelegenheiten während der Sprechzeiten.