Förderung kleiner Unternehmen (KU)

Die Investitionsförderung von Kleinst- und Kleinunternehmen im EFRE-Programmgebiet "Zittau-Mitte" war bis zum 31.12.2020 möglich. Bis zum 31.12.2020 konnten Anträge an die Stadt Zittau gestellt werden.

Die Stadt Zittau wurde in das EFRE-Programm (Europäischer Fonds für regionale Entwicklungen) „Nachhaltige Stadtentwicklung“ mit der Gebietskulisse „Zittau-Mitte“ aufgenommen. Damit ist es der Stadt in verschiedenen Handlungsfeldern möglich durch Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung geeignete Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung im bestätigten Stadtgebiet zu schaffen. Im Handlungsfeld Armutsbekämpfung hat die Stadt Zittau dazu eine Förderrichtlinie zur Investitionsförderung von kleinen Unternehmen beschlossen. Bis Ende 2020 standen Mittel in Höhe von knapp 600.000€ zur Verfügung.

Ziele dieser Richtlinie sind im Fördergebiet „Zittau-Mitte“

  1. Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten,
  2. die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten zu stärken,
  3. die Investitionstätigkeit von Betrieben und Betriebsstätten zu verbessern sowie
  4. das Unternehmertum zu stärken.

Die Zuwendungen sollten den Unternehmen im Programmgebiet Anreize zur Ansiedlung (Existenzgründung), Sicherung bzw. Erweiterung ihres Standortes sowie zur Verlagerung innerhalb des Programmgebietes bzw. in das Programmgebiet bieten. Externen Ansiedlungsinteressenten sollte ein Anreiz geboten werden, sich im Programmgebiet niederzulassen (Stärkung der lokalen Ökonomie).

Es bestand kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

1. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Stadt Zittau förderte Investitionen von Kleinst- und Kleinunternehmen im EFRE-Programmgebiet "Zittau-Mitte" mit einer Zuwendung von mindestens 2.000€ bis maximal 50.000€. Die Förderquote beträgt maximal 40%. Bis zum 31.12.2020 konnten Anträge an die Stadt Zittau gestellt werden.

Zuwendungsfähig waren Kosten für Investitionen in eine Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn sie vom Zuwendungsempfänger getragen und nachgewiesen wurden, sie zur Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen gewesen sind und das Vorhaben den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprach.

Nicht zuwendungsfähig waren Finanzierungskosten, Reisekosten und Kosten für die Anschaffung und Herstellung von Personenkraftwagen sowie Grunderwerb.

Die Wirtschaftsgüter, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, müssen mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben.

2. Voraussetzungen:

Antragsberechtigt waren Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllten:

  • Sitz des Unternehmens bzw. der zu fördernden Betriebsstätte in der EFRE-Förderkulisse von Zittau (siehe Grafik) oder aber die bestehende Absicht in dieser Förderkulisse eine Betriebsstätte zu unterhalten
  • Kleine Unternehmen gemäß EU Definition mit weniger als 50 beschäftigten Personen und einem Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz von weniger als 10 Mio. EUR.
  • Gesamtfinanzierung muss nachweislich gesichert sein
  • Das Vorhaben darf nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) förderfähig sein.
  • Gegen das Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Bedenken, insbesondere in planungsrechtlicher, raumordnerischer, städtebaulicher und umweltschutzrechtlicher Hinsicht bestehen.

HINWEIS: Grundsätzlich ausgeschlossen waren Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen aus bestimmten Branchen (siehe Förderrichtlinie Punkt 3.2 Ausschlussregelung)

Kleine Unternehmen sind nach EU-Definition Betriebe, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter
  • und entweder
    • einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR
      oder
    • eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreiten.

Für die Berechnung der Schwellenwerte gilt ein differenziertes Berechnungsmodell je nach Unternehmenstyp. Nach der zunehmenden Verflechtung des Unternehmens mit anderen Unternehmen unterscheidet man eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen. In den Antragsunterlagen wird das abgefragt.

  • Theile & Wagner GmbH & Co. KG für die Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage am Standort Reichenberger Str. 11: 5.813,00 € bewilligte Zuwendung
  • Cavallino für die Anschaffung einer Softeismaschine: 6.336,00 € bewilligte Zuwendung
  • La Casa Vecchia für den Umbau Terrasse und Biergarten: 6.340,00 € bewilligte Zuwendung
  • Hotel Dresdner Hof Zittau GmbH für die Ausstattung eines neuen Stadthotels am Standort Albertstr. 6: 50.000,00 € bewilligte Zuwendung
  • Intersport Kunick für die Modernisierung des Sporthauses: 50.000,00 € bewilligte Zuwendung
  • Lust Bäckerei & Café e.K. für die Klimatisierung des Gastraumes am Standort Markt 6: 4.781,32 € bewilligte Zuwendung
  • Hals-über-Krusekopf GmbH für die Modernisierung des Ladengeschäfts Blumen am Rathaus: 23.070,53 € bewilligte Zuwendung
  • Uhreninsel Zittau für Investitionen am neuen Standort Reichenberger Str. 4: 6.034,30 € bewilligte Zuwendung
  • Lichtstark Veranstaltungstechnik für Investitionen in neue Beleuchtungstechnik: 40.264,03 € bewilligte Zuwendung
  • Orthopädieschuhtechnik Kittel für die Anschaffung einer elektronischen Fuß- und Ganganalyse : 3845,10 € bewilligte Zuwendung
  • Foto-Service Jens Böhme für die Anschaffung neuer Licht- und  Aufnahmetechnik, Ateliergestaltung: 4.885,14 € bewilligte Zuwendung
  • FG-Moden für Investitionen in die Neugestaltung und Renovierung des Verkaufsraumes: 3.000,00 € bewilligte Zuwendung
  • Zahnarztpraxis Slansky für Investitionen in die Ausstattung eines zusätzlichen Behandlungszimmers: 50.000,00 bewilligte Zuwendung
  • JJ-Bikes für Investitionen in die Geschäftserweiterung durch Umzug ins Objekt Markt 17/19: 11.226,07 € bewilligte Zuwendung
  • Aurelie. Regional, unverpackt, frisch für Investitionen in Ladeneinrichtungen und -ausstattungen: 8.118,50 € bewilligte Zuwendung
  • Lust Bäckerei & Café GmbH & Co. KG für Investitionen in die Verschattung der Außengastronomie: 2.446,75 € bewilligte Zuwendung
  • Optik Dreßler für Investitionen in Ladenbau und Beleuchtung: 21.558,88 € bewilligte Zuwendung
  • Bäckerei Schedel GbR für Investitionen in eine neue Beleuchtung: 6.383,78 € bewilligte Zuwendung
  • Reformhaus Paul für Investitionen in das Facelifting des Ladengeschäftes: 5.248,96 € bewilligte Zuwendung
  • Pizzeria Franko für Investitionen in eine Außenterasse mit Bestuhlung: 11.231,86 € bewilligte Zuwendung
  • Hairgalery Froneberg für Investition in die Standortsicherung Innenstadt : 14.272,42 € bewilligte Zuwendung
  • Matthausch Elektrotechnik für Investition in eine Hubarbeitsbühne: 45.200 € bewilligte Zuwendung
  • Tina Hentschel für Investition in die Eröffnung eines Büros für Familienrecht und Meditation: 3.304,80 € bewilligte Zuwendung
  • Wirtshaus "Zum Alten Sack" für Investition in den Neubau des Kühlhauses: 2.656,00 € bewilligte Zuwendung
  • Bau Planung Risch Ingenieurgesellschaft mbH für Investition in eine Büroklimatisierung6.285,93 € bewilligte Zuwendung
  • Zittauer Hof für Renovierung der Hotelzimmer und Austausch der Betten: 2.523,44 € bewilligte Zuwendung
  • Studio H2O für Modernisierung Friseursalon: 6.391,52 € bewilligte Zuwendung
  • Salon Besser  für Modernisierung des Friseursalons: 4.576,74 € bewilligte Zuwendung
  • Wirtshaus „Dornspachhaus" für Modernisierung Kühltechnik und Spülmaschine: 6.280,80 € bewilligte Zuwendung
  • Blueberry PhotoArt für Neueröffnung Fotostudio: 4.974,62 € bewilligte Zuwendung
  • Salzhausblick Ferienwohnungen für Renovierung, Modernisierung und Einrichtung mehrerer Ferienwohnungen: 48.642,87 € bewilligte Zuwendung
  • BIOase C. und A. Hieke GbR für Erneuerung technische Infrastruktur und Marketing: 6.212,41 € bewilligte Zuwendung
  • Foto Pasja für Erweiterung und Modernisierung des Fotostudios: 12.357,69 € bewilligte Zuwendung
  • hauptmann architektur für die Existenzgründung: Erstausstattung EDV sowie Möblierung des Architekturbüros: 5.111,02  € bewilligte Zuwendung
  • Hotel Zittauer Hof für die Neuanschaffung Kassensystem inkl. EDV, Erweiterung der Küchenausstattung: 2.486,20 € bewilligte Zuwendung
  • Schleiferei Steffen Bartsch für die Modernisierung und energetische Verbesserung: 9.504,40 € bewilligte Zuwendung
  • Kosmetik Claudia Adamczik für die Erneuerung der Geschäftsausstattung: 4.210,00 € bewilligte Zuwendung
  • Schuhhaus Kellner für die Modernisierung und Erweiterung des Einzelhandels (Schuhgeschäft): 49.800,00 € bewilligte Zuwendung
  • Winkel´s Boutique, Inh. Kerstin Winkel für  die Investition in Ladeneinrichtung und -ausstattungen: 11.345,20 € bewilligte Zuwendung