Mögliche Verunreinigung des Trinkwassers im Stadtgebiet

Gesundheitsamt erlässt Abkochgebot - letzte Aktualisierung 15.07.24, 09:00 Uhr

Update 14.07.2024 um 15 Uhr

Die Abkochmaßnahme bleibt weiterhin gültig und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgehoben werden. Das festgelegte Abkochgebot wird bis auf weiteres verlängert. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot beendet, wird die Bevölkerung informiert.
Die durchgeführten Analysen der Trinkwasserqualität zeigen bereits eine Verbesserung der Laborwerte. Die Spülungen im Trinkwassernetz sind deutlich spürbar und wirksam. 

Update 13.07.2024 um 15 Uhr

In den Medien wurde teilweise berichtet, dass alle Fassungen der Stadtwerke Zittau betroffen seien. Tatsächlich betrifft die Verunreinigung jedoch nur eine einzige Fassung, die unmittelbar Donnerstagvormittag außer Betrieb genommen wurde. Die Stadtwerke Zittau können die Trinkwasserversorgung des gesamten Versorgungsgebiets weiterhin durch andere, voneinander unabhängige Fassungen sicherstellen. Das Wasser wird fortlaufend durch Spülungen aus dem Netz entfernt, bis das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt.

Im unteren Bereich dieser Seite sowie auch auf der Homepage der Stadtwerke Zittau finden Sie in den FAQs aktuelle Informationen zur Störung und deren Behebung in Form beantworteter Fragen. Bitte verzichten Sie auf telefonische Nachfragen, damit sich unsere Mitarbeiter um die Störungsbeseitigung kümmern können.

Wir bitten unsere Kunden im betroffenen Stadtgebiet von Zittau um Verständnis und danken Ihnen für Ihre Kooperation.

Pressemitteilung der Stadtwerke Zittau GmbH 12.07.2024 um 14:45 Uhr

Im Zuge des starken Gewitters und dem starken Regenfall in der Nacht vom 10. auf den 11. Juli 2024 kam es in einem von drei Gewinnungsgebieten zu einem Eintritt von Oberflächenwasser. Die Stadtwerke Zittau GmbH hat alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Verunreinigung des Trinkwassers in der Stadt zu beseitigen und die Bevölkerung zu schützen. Da eine Verunreinigung mit Keimen nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die Stadt Zittau erlassen.
Wichtiger Hinweis: Davon betroffen ist die Kernstadt von Zittau. Die Ortsteile Pethau, Eichgraben, Hartau, Drausendorf, Wittgendorf, Dittelsdorf, Hirschfelde mit Rosenthal, Schlegel sind nicht betroffen. 

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird der Bevölkerung im betroffenen Gebiet empfohlen, die eigenen Kaltwasserhähne nacheinander vollständig zu öffnen und ca. 5 min. laufen zu lassen. Das Wasser ist vor dem Gebrauch unbedingt abzukochen. Die Abkochmaßnahme ist bis Anfang nächster Woche notwendig.

Bitte informieren Sie sich über neue Erkenntnisse oder über Updates zum Abkochgebot auf unserer Homepage, und verzichten Sie auf telefonische Nachfragen, damit sich unsere Mitarbeiter um die Störungsbeseitigung kümmern können.

Das Zittauer Stadtfest wird wie geplant stattfinden, vorsorglich wurde der Verzehr von Speisen und Getränken auf Einwegbecher und -geschirr umgestellt. 

Wir bitten unsere Kunden im betroffenen Stadtgebiet in Zittau um Verständnis und danken für Ihre Mitwirkung.

Auf der Webseite der Stadtwerke Zittau kann eingesehen werden, welche Straßen betroffen sind.
 

Häufige Fragen und Antworten - Update 14.07.24, 15 Uhr

Es handelt sich bei der Störung um eine Verunreinigung unseres Trinkwassers.  Die Störungsbeseitigung ist eine vorbeugende Maßnahme zum Gesundheitsschutz, eine Vorsichtsmaßnahme.

Durch das starke Unwetter am 10./11.07.2024 kam es zu einer Störung im Bereich der Trinkwasserfassung an der Weißbach. Infolgedessen ergaben die am 11.07.2024 durchgeführten Trinkwasseranalysen Verunreinigungen, die vor allem Magen-Darm-Beschwerden verursachen können. Da eine Ausbreitung auf das gesamten Verteilungsnetzes der Weißbachzone aktuell nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die Versorgungszone des Stadtkerns Zittau ausgesprochen.

Nicht betroffen sind nach wie vor die Ortsteile Pethau, Eichgraben, Hartau, Drausendorf, Wittgendorf, Dittelsdorf, Hirschfelde mit Rosenthal und Schlegel.

Nein. In den Medien wurde teilweise von allen Fassungen der Stadtwerke Zittau berichtet/gesprochen. Es ist jedoch nur eine (1) Fassung betroffen, welche bereits seit Donnerstagvormittag außer Betrieb genommen wurde. Die Stadtwerke können die Trinkwasserversorgung durch weitere voneinander unabhängige Fassungen für das gesamte Versorgungsgebiet der Stadtwerke Zittau sicherstellen.

Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung zu schützen. Die verunreinigte Zone wurde unmittelbar am Donnerstag auf die Versorgung aus den nicht betroffenen Wasserfassungen umgestellt. Das nunmehr in dem Teilnetz verbliebene verunreinigte Wasser wird fortwährend durch Spülungen entfernt und dauern an.

Zusätzlich zu den allgemeinen Medieninformationen über Funk und Presse wurden die besonders sensiblen Trinkwasserkunden (z.B. Alten- und Pflegeheimeinrichtungen und Kindertagesstätten) durch unsere Mitarbeiter nach Vorlage der Laborergebnisse ab Freitagmittag informiert.

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird der Bevölkerung im betroffenen Gebiet empfohlen, die eigenen Kaltwasserhähne täglich nacheinander vollständig zu öffnen und ca. 5 min. laufen zu lassen. Das Wasser ist vor dem Gebrauch weiterhin unbedingt abzukochen. Die Abkochmaßnahme ist nicht aufgehoben und wird bis Anfang nächster Woche weiter notwendig sein.

Das Spülprogramm und die Trinkwasseranalysen werden nach einem abgestimmten Konzept so lange fortgeführt bis die betroffene Zone nachweislich frei von Verunreinigung ist und eine Rücknahme des Abkochgebotes durch das Gesundheitsamt erfolgt.

Ein vollständiges Laborergebnis liegt frühestens nach 48 Stunden vor. Eine Frühindikation erfolgt nicht früher als 24 Stunden.

Aufgrund des sehr starken Unwetters und der heftigen Regenfälle wurden Proben entnommen und nach 24 Stunden als Frühindikation mitgeteilt.

Nach einer ersten Begehung wurden in dem betroffenen Quellgebiet starke Ausspülungen und entwurzelte Bäume vorgefunden. Durch den Borkenkäferbefall und die damit verbundenen unumgänglichen Baumfällungen im vergangenen Jahr, hat sich rund um das Gebiet (Hang und Tal) die Topologie und die Aufnahmefähigkeit des Waldbodens stark verändert. Möglicherweise bestehen komplexe Zusammenhänge mit den Verunreinigungen.

Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.

Achtung, Verbrühungsgefahr bei heißem Wasser! Insbesondere Kinder sowie alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr.

Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.

Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.

Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.

Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann:

  • Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung.
  • Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C.
  • Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.
  • Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife oder Desinfektionsmittel zu erreichen.

Bei der Untersuchung des Trinkwassers nach dem Unwetter vom 10. auf den 11. Juli 2024 wurde im Labor eine mikrobiologische Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt. Für gesunde Menschen stellt dieses Bakterium im Trinkwasser meist keine große Gefahr dar. Es handelt sich dabei um keine Seltenheit, sondern einen weit verbreiteten natürlich vorkommenden Keim, welcher im Trinkwasser durch die Trinkwasserverordnung jedoch ausgeschlossen wird.

Grundsätzlich ist das bei gesunden Menschen unbedenklich. Bitte folgen Sie ab sofort dem Abkochgebot und den weiteren Empfehlungen.

Das Bakterium kann zu Infektionen (z.B. Magen-Darm) führen. Konkrete Symptome können von Person zu Person je nach Gesundheitszustand und möglicher Vorerkrankung sehr unterschiedlich sein. Suchen Sie zur Klärung einen Arzt oder eine Ärztin auf.

Nein. In Absprache mit dem Gesundheitsamt besteht keine Notwendigkeit.

Ja. Nach Information des Gesundheitsamtes bestehen keine Bedenken.

Das Trinkwassernetz in Zittau verfügt im Abstand von 50 bis 100 m über sogenannte Unterflurhydranten, die mit einem Standrohr verbunden werden können. Diese Hydranten ermöglichen Netzspülungen und werden auch von der Feuerwehr zur Brandbekämpfung genutzt.

Das engmaschige Wassernetz kann nicht überall gleichzeitig gespült werden, um den Wasserdruck aufrechtzuerhalten und die Kapazität des Systems nicht zu überlasten. Sequentielle Spülungen ermöglichen eine gezielte und effektive Reinigung. Zudem erleichtert es die Kontrolle und Überwachung des Fortschritts bei der Durchführung von Trinkwasseranalysen.

Es ist derzeit von keiner konkreten Gefährdung auszugehen. Beim Abkochgebot handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme.

Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.

Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.

Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur bei Gemüse möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird.

Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.

Grundsätzlich muss die Hausinstallation nicht desinfiziert werden. Mit dem regelmäßigen Austausch des Trinkwassers werden Verunreinigungen ausgetragen.