30. Oktober 2025

Bekanntmachung

über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Neubau des linken Deiches an der Mandau in Zittau-Pethau und Errichtung einer Hochwasserschutzanlage im Rückstaubereich unterhalb der Brücke S 137 in Bertsdorf-Hörnitz“ vom 7. Oktober 2025

Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße unter dem Geschäftszeichen Gz.: C46_DD-0522/1021 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit §§ 78 Absatz 1, 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Darüber hinaus wird für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt, weil festgestellt wurde, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

I

Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau eines Hochwasserschutzdeiches linksseitig der Mandau in Zittau. Das Planungsgebiet erstreckt sich ober- und unterhalb der die Mandau querenden Brücke der S 137 in Zittau-Pethau entlang des Ostufers des Flusses. Ziel der Deichbaumaßnahme ist der Schutz des Stadtteils Pethau vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren. Darüber hinaus wird durch die Montage einer mobilen Hochwasserschutzanlage ein historisches Gebäude in Bertsdorf-Hörnitz vor einem Rückstau der Mandau in das Bertsdorfer Wasser geschützt. Der Deichneubau ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Die Planung sieht ein entsprechendes Maßnahmenkonzept vor, um die Folgen dieser Eingriffe zu kompensieren. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Görlitz und betrifft die Stadt Zittau sowie die Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz. Für das Bauvorhaben werden Flurstücke der Gemarkungen Pethau und Hörnitz beansprucht.

II

Die Planunterlagen stehen in der Zeit von

Donnerstag, dem 20. November 2025 bis einschließlich Freitag, dem 19. Dezember 2025,

auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz, auf der Internetseite der Stadt Zittau https://www.zittau.de und im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de zur Verfügung.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in gedruckter Form im 

Rathaus der Stadt Zittau, Markt 1, 02763 Zittau, Raum 211

während der Dienststunden:   

Montag:        09:00-12:00  Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Dienstag:      09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr     
Mittwoch:     09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr                  
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr                                              
Freitag:         09:00-12:00  Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zudem liegen die Planunterlagen in dem oben genannten Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Bertsdorf-Hörnitz, im Büro der Bürgermeisterin, Olbersdorfer Straße 3, 02763 Bertsdorf-Hörnitz während der Dienststunden öffentlich aus. Die Auslegung dort wird ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planunterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten die technische Planung (Zeichnungen und Erläuterungen), einen UVP-Bericht sowie weitere das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte. Zu letzteren gehören

  1. Verträglichkeitsprüfungen zu den Belangen von Natura 2000,

  2. ein spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, 

  3. ein landschaftspflegerischer Begleitplan,

  4. ein Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie.

III

  1. Die betroffene Öffentlichkeit kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt

    bis einschließlich Montag, den 19. Januar 2026

    bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz oder der Dienststelle der Landesdirektion Sachsen in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz, Olbersdorfer Straße 3, 02763 Bertsdorf-Hörnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form Einwendungen erheben oder sich zu dem Vorhaben äußern. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Landesdirektion sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.

    Betroffene Öffentlichkeit ist jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden und jede Vereinigung, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.

  2. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen den Vor- und Zunamen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.

  3. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Vor- und Zunamen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.

  4. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen bzw. Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 

    Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Absatz 6 WHG geltend gemacht werden.

  5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.

    IV

Die für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens einschließlich des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens sowie für die Zulassungsentscheidung zuständige Behörde ist die Landesdirektion Sachsen. Bei dieser sind weitere relevante Informationen erhältlich. Bei der Landesdirektion Sachsen können auch innerhalb der oben unter Pkt. III,1 genannten Frist Fragen eingereicht werden.

V

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.

  1. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

  2. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

  3. Die Entscheidung über die Zulassung oder die Ablehnung des Vorhabens ergeht nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens mit einem Planfeststellungsbeschluss. Im Planfeststellungsbeschluss wird über die Einwendungen entschieden.

    Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

VI

Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen auch unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz sowie unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar.

Zittau, den 07.10.2025
gez. T. Zenker, Oberbürgermeister (Siegel)