Bewerbung als Friedensrichterin / Friedensrichter
Seit 1998 arbeitet in der Stadt Zittau eine Schiedsstelle, deren Aufgaben ein ehrenamtlicher Friedensrichter und dessen Stellvertreter wahrnehmen. Die Amtszeit ist vom Gesetzgeber auf 5 Jahre festgelegt. Im Jahr 2023 läuft die Wahlperiode unseres Friedensrichters aus. Für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 besteht für geeignete Interessierte die Möglichkeit, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben.
Das Ehrenamt des/der Friedensrichters/in kann im Allgemeinen von Bürgern/innen übernommen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sind, aber dennoch juristische Laien sein sollen und
- zwischen 30 und 70 Jahre alt sind,
- im Schiedsstellenbezirk (Zittau +Ortschaften) wohnen,
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben,
- gegenüber den Streitparteien vorurteilsfrei und sachlich auftreten,
- die Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten, auch über die Amtszeit hinaus.
Auf die in § 4 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) v. 27.05.1999, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 05.04.2019 (SächsGVBl. S. 245) genannten Ausschlusstatbestände sowie auf die Befugnis, Auskunft und Einwilligung gem. § 4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG zu verlangen, weisen wir ausdrücklich hin. Die Wahl muss gem. § 7 SächsSchiedsGütStG durch den Vorstand des Amtsgerichtes bestätigt werden.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung besteht die Aufgabe der Friedensrichterin/des Friedensrichters darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten der Streitparteien durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Friedensrichter werden in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen oder Forderungsangelegenheiten. In die Aufgaben als Friedensrichter/in werden Sie natürlich entsprechend eingeführt. Sie nehmen auch an Bildungsveranstaltungen teil.
Haben Sie Interesse an diesem Ehrenamt?
Dann können sie Ihre formlose schriftliche Bewerbung bitte bis zum 30.06.2023 an die Stadtverwaltung Zittau – Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung - Markt 1 oder per E-Mail an l.michalsky@zittau.de richten.
Ihre Bewerbung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vorname, Name, Geburtsdatum,
- Wohnanschrift,
- Beruf/Tätigkeit,
- Telefon-Nr. oder E-Mail zwecks Nachfragen.
Weiterhin benötigen wir die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG. Die entsprechenden Formulare stehen Ihnen auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Zittau unter www.zittau.de zur Verfügung.
Möchten Sie - bevor Sie sich entscheiden - weitere Informationen oder Auskünfte, dann wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Zittau an unseren Mitarbeiter Herrn Michalsky, Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung, Sachsenstraße 14, Zimmer 220 – zu erreichen unter
Telefon: (03583) 752 109
Fax: (03583) 752 246
E-Mail: l.michalsky@zittau.de
Voraussichtlich am 26.10.2023 wird die Wahl der Friedensrichterin/des Friedensrichters durch den Stadtrat erfolgen, die dann noch vom Direktor des Amtsgerichtes Zittau zu bestätigen und amtlich bekannt zu machen ist.