16. Januar 2026

Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

Im Anschluss an die Aufhebung des Sanierungsgebietes „Historischer Stadtkern Zittau“ im Jahr 2021 und nach erfolgter Feststellung der „Besonderen Bodenrichtwerte“ für die Anfangs- und Endwertqualität im ehemaligen Sanierungsgebiet durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat die Große Kreisstadt Zittau die Bescheide über die Erhebung der Sanierungsausgleichsbeträge erlassen. 

Hintergrund hierfür ist, dass durch die von der Stadt Zittau durchgeführten Maßnahmen im Sanierungsgebiet Bodenwertsteigerungen eingetreten sind. Gemäß § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch haben die Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke in der Folge einen Ausgleichsbetrag in Geld an die Stadt zu entrichten. Der Ausgleichsbetrag dient der anteiligen Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten der Sanierung, wobei die Höhe des Ausgleichsbetrages der sanierungsbedingten Werterhöhung des Grundstücks entspricht. Zur Zahlung verpflichtet werden diejenigen Personen, die zum Stichtag 10.12.2021 grundbuchmäßiges Eigentum an einem oder mehreren Grundstücken im ehemaligen Sanierungsgebiet hatten. 

Betroffenen Eigentümern ist dem Bescheid zwecks Nachvollziehung der Grundlagen und der Erläuterung der Berechnung des Ausgleichsbetrages der sog. „Grundstückspass“ beigelegt worden.

Weiterhin können Sie die den Ausgleichsbeträgen zugrunde liegenden Gutachten des Gutachterausschusses des Landkreises Görlitz (unten stehend) zur Kenntnis nehmen. Diese Gutachten sind außerdem im Rathaus der Großen Kreisstadt Zittau, Markt 1, in der 3. Etage zur Einsichtnahme ausgelegt.

Eigentümern steht es frei, gegen die festgesetzte Zahlungspflicht in Widerspruch zu gehen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift fristgemäß unter der Adresse Markt 1, Rathaus – Amt für Finanzwesen, in 02763 Zittau einzulegen (Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides). Bitte beachten Sie, dass Widersprüche, die per E-Mail an die Stadt gesendet werden, nicht der Form entsprechen und somit Einwände inhaltlich nicht berücksichtigt werden können.

Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: