22. Februar 2024

Gerichtstermin in Warschau

Verhandlungstermin zum Tagebau Turów am Gericht in Warschau - Urteilsverkündung im März

Warschau/Zittau 22.02.2024 --- Im heutigen Verhandlungstermin im Gerichtsverfahren zum Bescheid über die Umweltverträglichkeit des Tagebau Turów hat das Gericht noch kein Urteil gefällt. Das Wojwodschaftsverwaltungsgericht Warschau behält sich die weitere Prüfung der Beweisanträge der Parteien vor, da kurz vor der Verhandlung weitere hinzugefügt wurden. Ein Urteil ist für den 6. März 14:00 Uhr angekündigt. Oberbürgermeister Thomas Zenker, der zur Verhandlung nach Warschau reiste, wertet das heutige Ergebnis als Erfolg: „Unsere Beweisanträge werden trotz Versuch der Gegenseite die Nichtzulassung zu erreichen, vollumfänglich in die Prüfung einbezogen.“ Nach wie vor beanstandet Zittau die mangelhafte Ausführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, in der u.a. Auswirkungen des Tagebaus auf die Qualität des Grundwassers, auf nachweisliche Bodensenkungen auf der deutschen Seite nicht berücksichtigt werden.