Notbekanntmachung zum Zusammentreten der Briefwahlvorstände
Auf der Grundlage des § 4 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) in Verbindung mit § 9 der Kommunalbekanntmachungsverordnung wird durch die Große Kreisstadt Zittau folgendes per Notbekanntmachung bekannt gemacht:
Die Briefwahlvorstände treten zur Zulassung der Wahlbriefe um 16:30 Uhr im Rathaus, Markt 1, 02763 Zittau, zusammen.
- Briefwahl 1: Büro Zimmer 307, 3. Obergeschoss (barrierefrei)
- Briefwahl 2: Büro Zimmer 117, 1. Obergeschoss (Aufgang C, barrierefrei)
- Briefwahl 3: Büro Zimmer 004, Erdgeschoss (barrierefrei)
- Briefwahl 4: Büro Zimmer 109, 1. Obergeschoss
Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses beginnt nach 18:00 Uhr. Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich.
Begründung der Veränderung der Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände
Beim ersten Wahlgang zum hauptamtlichen Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Zittau sowie zum Landrat des Landkreises Görlitz am 12.06.2022 hat sich gezeigt, dass der geplante Zeitraum zur Zulassung der Wahlbriefe ab 14:00 Uhr zu lang bemessen war. Entsprechend folgt nunmehr eine sachangemessene Korrektur der Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände.
Zittau, 24.06.2022
Große Kreisstadt Zittau
Dr. Benjamin Zips
Vorsitzender Gemeindewahlausschuss