Oberbürgermeisterwahl 2022 ist gültig
Gemäß Kommunalwahlvorschriften muss die Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisfeststellung der Oberbürgermeisterwahl durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde geprüft werden. Hierfür legt wie bei jeder entsprechenden Wahl die Stadtverwaltung der Behörde umfassende Unterlagen vor (z.B. die Stadtratsbeschlüsse, die eingereichten Unterlagen der Kandidaten, die Bekanntmachungen, die Niederschriften des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände mit den entsprechenden Anlagen, z.B. leer abgegebene oder für ungültig erklärte Stimmzettel).
Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist und es wurde per Bescheid vom 13.07.2022 festgestellt, dass die Wahl vom 12.06.2022 gültig ist.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung findet in der Regel wenig Beachtung, ist jedoch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussionen im Vorfeld, während und nach der Wahl beachtlich. So hat der unterlegene Kandidat gegenüber dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung öffentlich z.T. schwere Vorwürfe erhoben und entsprechende Schritte eingeleitet. Chronologisch lassen sich diese wie folgt nachzeichnen:
1. Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit des Stadtrates bzgl. dem Stadtratsbeschluss zur Abwahl des 2. Stellvertreters des Oberbürgermeisters
(Einen entsprechenden „Widerspruch“ zum Beschluss hat der unterlegene Kandidat am 09.05.2022 bei der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht.)
2. Vorwurf eines Amtsdeliktes durch Oberbürgermeister Zenker iZm. der Oberbürgermeisterwahl
(Einen entsprechenden Einspruch zur Wahl hat der unterlegene Kandidat am 26.06.2022 bei der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht. Dort nimmt er u.a. Bezug auf die Vorwürfe des 1. Punktes.)
3. Erneuter Vorwurf eines Amtsdeliktes durch Oberbürgermeister Zenker und andere „Akteure im Stadtrat und Stadtverwaltung“ mit Ankündigung einer Strafanzeige sowie der Vorlage des Sachverhalts der oberen Rechtsaufsichtsbehörde
(Hierzu hat die Stadtverwaltung keine Schriftstücke/Unterlagen vorliegen. Lediglich die online verfügbaren Äußerungen konnten zur Kenntnis genommen werden. Dort sind Bezüge zu den Punkten 1 und 2 erkennbar.)
Der Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit des Stadtrates (Punkt 1) wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Am 21.06.2022 kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass der Abwahlbeschluss nicht an einem Rechtsmangel leidet und entsprechend kein rechtsaufsichtliches Einschreiten geboten war.
Der Vorwurf des Amtsdeliktes durch Oberbürgermeister Zenker bzw. der Einspruch zur Wahl (Punkt 2) wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Am 11.07.2022 kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass der Einspruch als unbegründet zurück zuweisen ist. Es waren keine Gründe/Tatbestände ersichtlich, die zu einer Ungültigkeit der Oberbürgermeisterwahl führen würden.
Zu den weiteren Vorwürfen (Punkt 3) kann sich die Stadtverwaltung mangels Unterlagen aktuell nicht äußern. Allein Meinungsbekundungen im Netz stellen keine Arbeitsgrundlage für eine Beurteilung der Vorwürfe dar. Sollten jedoch weitere Stellungnahmen oder Unterlagen zur Prüfung dieser Vorwürfe notwendig sein, wird die Stadtverwaltung diese zur Verfügung stellen.
Oberbürgermeister Zenker ordnet die Situation ein: „Es spricht für unseren Rechtsstaat, die Demokratie und die Behörden, dass Wahlen geprüft und Einsprüchen nachgegangen wird. Dem populistischen Verdacht des Machtmissbrauchs und der Manipulation muss man offen begegnen, um das Vertrauen in eine offene Gesellschaft zu stärken. Ich freue mich – auch für meine Kolleg/-innen, die die Wahlen zuverlässig und transparent organisiert und durchgeführt haben, dass die Prüfungen mit den genannten Ergebnissen erfolgt sind und ich bin fest davon überzeugt, dass sich auch alle weiteren Vorwürfe als haltlos erweisen werden.“
Und weiter: „Generell ist es bedenklich, wenn politische Akteure auf kommunaler, Landes- und Bundesebene im Internet und darüber hinaus das Handeln von demokratischen bzw. rechtstaatlichen Institutionen verächtlich machen. Dieses Verhalten ist in den letzten Jahren verstärkt zu beobachten und schwächt die Demokratie. Unterschiedliche politische Ansichten setzen sich durch Wahlen und nicht durch Vorverurteilungen und Diffamierungen durch. Ebenso sehe ich es kritisch, wenn politische Konflikte juristisch ausgetragen werden, da dies staatliche und kommunale Ressourcen bindet, welche in der Folge für die Bearbeitung von anderen Problemen nicht zur Verfügung stehen. Unser Rechtssystem hat die Aufgabe, Einzelne und Kollektive zu schützen bzw. das Zusammenleben zu ordnen und sollte nicht als Mittel für die politische Auseinandersetzung missbraucht werden.“
Für die Stadt Zittau setzt der Oberbürgermeister auf eine konstruktive und sachbezogene Auseinandersetzung im Stadtrat – auch und gerade über parteipolitische Grenzen hinweg. Hier nimmt er seinen Mitbewerber beim Wort, der im Wahlkampf seine Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit mit allen mehrfach hervorgehoben hat.