Stadtrat bekennt sich zum Recht auf Asyl
Zittau, 28.04.2023 --- Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner gestrigen Sitzung mit 13 Ja-, 5 Gegenstimmen und bei einer Enthaltung dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, ZKM und Linke zu einem von der AfD-Fraktion vorgebrachten Eilantrag zum Thema asylsuchende Menschen in Zittau zugestimmt.
Mit dem beschlossenen Änderungsantrag sprechen die Mitglieder des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau das klare Bekenntnis zu dem durch das Grundgesetz geschützten Recht auf Asyl aus.
Gleichzeitig werden im Beschlusstext die verantwortlichen Behörden dazu aufgefordert, in der konkreten Ausgestaltung der Unterbringung von Personen auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. „Dabei kann nicht nur auf die Eignung eines Gebäudes als solches abgestellt werden. Es ist stets das direkte soziale Umfeld und die bestehende lokale Infrastruktur mit zu berücksichtigen,“ heißt es in dem Beschluss.
Die Stadträtinnen und Stadträte stellen fest, „dass das von dem Landkreis Görlitz in dem Hirschfelder Ortsteil Rosenthal als Unterkunft von bis zu 150 Asyl suchenden Personen vorgesehene Objekt im Hinblick auf die lokale Infrastruktur als nicht geeignet erscheint. Weder ist in der näheren Umgebung eine geeignete ärztliche Versorgung abgebildet, noch sind Kindereinrichtungen oder Schulen für die Kinder der Asyl begehrenden Menschen verfügbar.“
Der Stadtrat beauftragt Oberbürgermeister Thomas Zenker, auf die Festlegung alternativer Unterkünfte zu bestehen und mit dem Landkreis Görlitz dazu in Verhandlung zu treten.
Bei der Suche nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten ist zudem durch den Landkreis eine ausreichende und rechtzeitige Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um Sorgen und Ängsten von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort entgegenzuwirken. Abschließend heißt es im Beschluss: „In seiner kritischen Sicht zu der Entscheidung des Landkreis Görlitz distanziert sich der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau ausdrücklich von extremistischen Bestrebungen. Jeglichen herabwürdigenden und pauschal diffamierenden Äußerungen betreffend der Schutz suchenden Menschen tritt der Stadtrat der Großen Kreisstadt entgegen. Eine Teilnahme an Versammlungen von Vereinigungen, die als Vereinigung unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, stellt nach Ansicht des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau kein geeignetes Mittel des Protestes dar.“
Den beschlossenen Änderungsantrag finden Sie im Wortlaut in unserem Gremieninformationssystem.