Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines

für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen wollen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten unverschlüsselt übermittelt und nur vorübergehend, für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag gespeichert werden.

Hinweise

  • Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer postalischen Zustellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen die Zustellung bis zu drei Tagen benötigen kann. Zudem kann eine rechtzeitige postalische Zustellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen bei einer Beantragung nach dem 18. Februar 2025 nicht in jedem Fall rechtzeitig gewährleistet werden. Es wird empfohlen nach dem 18. Februar 2025 die Unterlagen vor Ort abzuholen.

  • Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist.
Antragsteller
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen

*) Diese Felder sind unbedingt auszufüllen.

Wählerlistenbüro

Postanschrift:

Stadtverwaltung Zittau, Wählerlistenbüro, Postfach 14 58, D-02754 Zittau

Fax (03583) 752-193



Hausanschrift

Rathaus Zittau, Wählerlistenbüro, Markt 1, 02763 Zittau, in den Räumen der ehemaligen Tourist-Information (gegenüber der Johannis-Apotheke)

Öffnungszeiten ab 10.02.2025

Montag         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zusätzlich: am 21.02.2025, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen ist die Gemeindebehörde geschlossen.

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Vereinbarung.

Terminvereinbarung telefonisch unter 03583 752-491 oder per E-Mail an wahlen@zittau.de