Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Veranstaltungen, wo die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis. Das Referat Straßenverkehr der Stadt Zittau ist zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen übermäßiger Straßenbenutzung z.B. bei:

  • Fest-/Traditionsumzügen
  • Radveranstaltungen
  • Motorsportlichen Veranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Lampionumzügen
  • Straßenfesten
  • Info-Veranstaltungen
  • Kulturveranstaltungen
  • Antragsformular, in der Regel 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit Nachweis über den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung
  • Beifügung von Plänen und Wegstreckendarstellungen

Der Antrag ist bereits 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.

Ansprechpartnerin: 
Heike Kubiak
Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
Zimmer 315
Tel. 03583 752 312 
E-Mail: verkehr@zittau.de

Sprechzeiten:
Di. 09:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. 03583 752 312 vereinbart werden.)

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
  • Veranstaltererklärung
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Heike Kubiak
Zimmer
315

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
h.kubiak [at] zittau.de
Telefonnummer
Weitere Kontaktiermöglichkeit
Email verkehr@zittau.de
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung