Geburtsanmeldung / Geburtsurkunden
Barbara Schniebel
- Personalausweis oder Reisepass und Meldenachweis (nur nötig wenn Sie außerhalb von Zittau wohnen)
- Geburtsurkunden der Eltern
- Geburtsurkunden der Geschwister
- Eheurkunde (bei Scheidung mit erforderlichen Nachweisen!)
- Hinweis: Vaterschaftserklärung, gemeinsame Sorge
- gegebenenfalls Namenserklärung
Urkunden, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt sein.
Bei Hausentbindungen ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme gesondert vorzulegen, bei Klinikentbindungen gehen diese Angaben aus der schriftlichen Geburtsanzeige hervor.
- Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, der Tag der Geburt ist dabei nicht mitzuzählen.
Anerkennung der Vaterschaft
- Ist vor oder nach der Geburt des Kindes möglich
- Landratsamt vorrangig zuständig - Jugendamt - bitte vorher Termin vereinbaren!
Elterliche Sorge / Sorgeerklärungen
- nach erfolgter wirksamer Vaterschaftsanerkennung kann die gemeinsame Sorge der Eltern vor dem zuständigen Jugendamt abgegeben werden, auch vor der Geburt des Kindes
- Jugendamt - bitte vorher Termin vereinbaren!
Für Fragen zur Namensführung oder im Hinblick auf Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamer Sorge stehen Ihnen die Kolleginnen des Standesamtes gerne zur Verfügung.
Geburtsurkunden und weitere Urkunden können Sie online beantragen über unser Onlineformular.