Geburtsanmeldung / Geburtsurkunden

 

Ein Baby ist ein Geschenk des Himmels: Es trägt noch das Strahlen der Sonne im Gesicht, den Glanz der Sterne in den Augen und das Schmunzeln des Mondes auf den Lippen.

Barbara Schniebel

  • Personalausweis oder Reisepass und Meldenachweis (nur nötig wenn Sie außerhalb von Zittau wohnen)
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Geburtsurkunden der Geschwister
  • Eheurkunde (bei Scheidung mit erforderlichen Nachweisen!)
  • Hinweis: Vaterschaftserklärung, gemeinsame Sorge
  • gegebenenfalls Namenserklärung

    Urkunden, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt sein.

    Bei Hausentbindungen ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme gesondert vorzulegen, bei Klinikentbindungen gehen diese Angaben aus der schriftlichen Geburtsanzeige hervor.
  • Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, der Tag der Geburt ist dabei nicht mitzuzählen.

Anerkennung der Vaterschaft

  • Ist vor oder nach der Geburt des Kindes möglich
  • Landratsamt vorrangig zuständig - Jugendamt - bitte vorher Termin vereinbaren!

Elterliche Sorge / Sorgeerklärungen

  • nach erfolgter wirksamer Vaterschaftsanerkennung kann die gemeinsame Sorge der Eltern vor dem zuständigen Jugendamt abgegeben werden, auch vor der Geburt des Kindes
  • Jugendamt - bitte vorher Termin vereinbaren!

Für Fragen zur Namensführung oder im Hinblick auf Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamer Sorge stehen Ihnen die Kolleginnen des Standesamtes gerne zur Verfügung.

Geburtsurkunden und weitere Urkunden können Sie online beantragen über unser Onlineformular.

Zuständige Stelle

Referat Standesamt
Referatsleiterin
Nora Schaffhirt
Zimmer
111

Rathaus
Markt 1
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
standesamt [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Fr: 9:00-12:00 | Termine sind an allen Tagen nur nach vorheriger Vereinbarung möglich