Sondernutzung für Werbezwecke, Warenauslagen, Stellflächen für Sitzgelegenheiten und Fahrradständer beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.
Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf Gemeindestraßen einschließlich öffentlichen Wegen und Plätzen, speziell für Werbezwecke (Aufsteller, Werbetafeln, Infostände, Plakatierungen), Warenauslagen, Stellflächen für Sitzgelegenheiten (Gastronomie) und Fahrradständern ist das Referat Stadtordnung zuständig.
Gemäß Sächsischem Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Stadt Zittau gelten Plakatierungen an Lichtmasten im öffentlichen Verkehrsraum als Sondernutzungen und sind schriftlich zu beantragen.
Plakate dienen als Werbemittel für Veranstaltungen oder zeitlich begrenzte Aktionen. Sie dürfen in der Regel nicht als Wegweiser oder Firmenschild fungieren.
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) z.B. für
durch das Referat Stadtordnung:
- Werbeständer
- Warenauslagen
- Aufstellung von Tischen und Stühlen (Freiluftgastronomie)
- Aufstellung von Infoständen
- Werbeplakatierung
- Wahlwerbung
- Verkaufsstände
Verantwortliche Mitarbeiterin
Frederike Richter
Zimmer 205
Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland
E-Mail stadtordnung@zittau.de
Telefonnummer 03583 752 451
Fax 03583 752 434
- Antrag auf Sondernutzung
Direkter Ansprechpartner:
Frederike Richter
Zimmer 205
Franz-Könitzer-Straße 7
02763 Zittau
E-Mail: stadtordnung@zittau.de
Telefon: 03583 752-451
Fax: 02583 752-434
- Bearbeitungsgebühr für eine Sondernutzungserlaubnis: 50,00 Euro - Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis Lfd. Nr. 88 Tarifstelle 1
- Weitere Sondernutzungsgebühren sind im Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen einsehbar.
- U.a. Sondernutzungsgebühr für Plakatierungen: Je Woche pro Plakat 0,50 Euro
- Sächsisches Straßengesetz §§ 19,22 und 24
- Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum - Stand 29.04.2021
- Richtlinien zur Wahlwerbung
- Vorläufige Erstreckung der Wahlwerberichtlinie