Sondernutzungen für Baustellen
Baustelleneinrichtungen, Aufgrabungen, Gerüste, Container, Hubbühnen, Baustellenausfahrten u.a.
Wenn bei Bauarbeiten jeglicher Art öffentlicher Straßenraum einbezogen werden soll, ist die Anmeldung der Maßnahme bei unserer Straßenverkehrsbehörde notwendig. Hier wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben festgesetzt, welche Maßnahmen (z.B. Beschilderung) zu treffen sind, um die Baustelle von der öffentlichen Nutzung abzugrenzen und welche Gebühren dafür erhoben werden.