Sondernutzungen für Baustellen

Baustelleneinrichtungen, Aufgrabungen, Gerüste, Container, Hubbühnen, Baustellenausfahrten u.a.

Wenn bei Bauarbeiten jeglicher Art öffentlicher Straßenraum einbezogen werden soll, ist die Anmeldung der Maßnahme bei unserer Straßenverkehrsbehörde notwendig. Hier wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben festgesetzt, welche Maßnahmen (z.B. Beschilderung) zu treffen sind, um die Baustelle von der öffentlichen Nutzung abzugrenzen und welche Gebühren dafür erhoben werden.

 

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Heike Kubiak
Zimmer
315

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
h.kubiak [at] zittau.de
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung