04. Oktober 2024

Beantragung der Ausnahmegenehmigungen und Bewohnerparkausweise für das Jahr 2025

Die diesjährigen Ausnahmegenehmigungen zum zeitlich befristeten Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau sowie zum Parken auf Bewohnerparkplätzen verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Die Anträge für das Jahr 2025 können Sie ab sofort an das Bürgeramt, Referat Stadtordnung, der Stadtverwaltung Zittau richten.

Verwenden Sie dazu das auf der Internetseite der Stadt Zittau (www.zittau.de) hinterlegte Formular. Die Anträge können auch per E-Mail an stadtordnung@zittau.de gesendet werden. Ausgedruckte Exemplare finden Sie direkt vor dem Eingang des Bürgeramtes (Franz-Könitzer-Straße 7). Vollständig ausgefüllte Anträge können in den Hausbriefkasten an der Franz-Könitzer-Straße 7 eingeworfen werden.

Die Zusendung der Berechtigungen erfolgt wie in den Vorjahren postalisch, die Entrichtung der Gebühren per Banküberweisung (nähere Details erhalten Sie zusammen mit ihrer Genehmigung).

Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hat, wer meldebehördlich mit Hauptwohnsitz registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug (Formular Dauerhafte Nutzungsüberlassung wird benötigt).