Wohngrundstücke

Gerhart-Hauptmann-Straße 32

Das Verkaufsgrundstück befindet sich im südlichen Teil der Stadt Zittau. Es ist bebaut mit einem sanierungsbedürftigen, zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte. Das Gebäude ist leerstehend.

Viebig 11, Ortsteil Schlegel

Das Verkaufsgrundstück befindet sich im Zittauer Ortsteil Schlegel. Es ist bebaut mit einem Zweifamilienhaus als Doppelhaushälfte und einer Doppelgarage. Die Wohneinheiten sind vollständig vermietet.

Bei dem öffentlichen Anbieten von Grundstücken durch die Stadt Zittau handelt es sich um kein Verfahren nach VOB/VOL und somit kein förmliches Ausschreibungsverfahren. Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zu Abgabe von Kaufangeboten dar.

Die Veräußerung ist freibleibend. Die Entscheidung zum Verkauf ist dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau vorbehalten. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.

Mit der Versendung des Exposees ist kein Maklerauftrag verbunden. Alle Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Die Stadtverwaltung Zittau übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität - insbesondere der abgebildeten Pläne - und schließt insoweit jegliche Haftung aus. Die Daten dienen lediglich der Zustandsbeschreibung.

Kaufbedingungen der Stadt Zittau bei der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken

  • Die Veräußerung erfolgt generell zum Verkehrswert. Dieser wird von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellt. Die Kosten für das Gutachten werden vom Kaufinteressenten vorfinanziert bzw. nach Kaufvertragsabschluss erstattet.
  • Bei unvermessenen Teilflächen trägt der Käufer die Kosten der Teilungsmessung und Abmarkung.
  • Der Erwerber verpflichtet sich im Kaufvertrag zu entsprechenden Investitionen im Grundstück (Dauer, Umfang, Art und Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen).
  • Zuzüglich zu diesen Beträgen wird der Abwasserbeitrag, der auf Grundlage der Abwassersatzung der Stadt Zittau festgestellt wird, in Rechnung gestellt.
  • Sicherung eines 10-jährigen Wiederkaufsrechtes für die Stadt Zittau im Grundbuch (bei Weiterveräußerung oder Nichtdurchführung der Investitionen) bzw. Mehrerlösklausel.
  • Die Kosten der Vertragsdurchführung (Notar, Grundbuchamt, Steuern) trägt der Käufer.       
  • Die Entscheidung über den generellen Verkauf des Objektes trifft der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Den konkreten Vergabebeschluss fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung. Das Ergebnis wird im jeweiligen Amtsblatt ggf. in der Tagespresse veröffentlicht. Abweichungen davon sind bei Verkäufen unterhalb der Wertgrenzen gemäß Beschluss 044/2011 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Zittau möglich.

Eine Veräußerung unter Verkehrswert bedarf nach Sächsischer Gemeindeordnung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Görlitz.

Referat Grundstücke und Vermessung

Hausanschrift
Sachsenstraße 14
02763 Zittau

Postanschrift
Stadtverwaltung Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Liegenschaften und Vermessung
Postfach 1458
02754 Zittau

Ansprechpartnerin
Frau Barmeyer

Tel. 03583 752-382
Fax 03583 752-343
E-Mail: liegenschaften@zittau.de