Städtische Finanzen im Überblick

Sie wollen wissen, welche Investitionen geplant sind oder wie viel Geld die Stadt Zittau für Kultur oder Kindertagesstätten ausgibt? Dann sind Sie hier genau richtig.

Immer wenn der neue Haushalt erarbeitet wird, besteht auch für Sie die Möglichkeit sich einzubringen. Wir werden Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen. Sind Sie an detaillierten Informationen interessiert, finden Sie hier oder unter Stadtrecht die aktuelle Haushaltssatzung.

Öffentliche Auslegung

Die Große Kreisstadt Zittau legt gemäß §76 SächsGemO aus:

Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Zittau

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.01.2025-30.01.2025 im Amt für Finanzwesen, Rathaus, Markt 1, Zimmer 313 sowie online auf der Website der Stadtverwaltung Zittau.

Im Auslegungszeitraum gelten folgende Uhrzeiten:

Montag/Mittwoch/Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr

Einwendungen können vom 13.01.2025 bis zum 30.01.2025 an die Stadtverwaltung Zittau, Markt 1, 02763 Zittau eingereicht werden.

Zittau, 21.11.2024
T. Zenker, Oberbürgermeister

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt bildet die laufende Verwaltungstätigkeit ab. Damit stellt der Ergebnishaushalt einen wichtigen Bestandteil des Gesamthaushaltes dar. Zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen bilden den Grundstock des Ergebnishaushaltes. Ausgangspunkt für die Planung bildeten die Werte des Haushaltes 2024.

in €

Mit einem Anteil von 45 % in 2025 und 43 % in 2026 bilden die Zuweisungen, Umlagen und aufgelösten Sonderposten den größten Ertragsposten. Die zweitgrößte Ertragsposition bilden die Steuereinnahmen und sind damit eine der wichtigsten Einnahmen für die Kommune. Sie bilden nicht zuletzt die entscheidende Grundlage für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. Insgesamt stiegen die Erträge um ca. 7 Mio. € von 2024 auf 2025.

Insgesamt steigen die ordentlichen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahresansatz um ca. 10 Mio. €. Der Anstieg ist durch steigende Transferleistungen, steigende Personalkosten und durch allg. Preissteigerungen zu begründen.

Schwerpunkt bei den Transferaufwendungen bilden die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen. In den Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen abgebildet, die ohne Gegenleistung an Dritte erfolgen.

Übersicht zu den Jahresergebnissen

Somit entsteht ein Fehlbetrag im Jahr 2025 von ca. 6,9 Mio. € und 7,2 Mio. € in 2026. Dieser wird durch verschiedene Verrechnungen (Alt Investitionen) und durch die Entnahme aus der prognostizierten Rücklage gedeckt. Zukünftig wird es zunehmend herausfordernd, alle Pflichtaufgaben zu erfüllen. Freiwillige Aufgaben müssen vor ihrer Umsetzung noch intensiver geprüft werden.

Budgets des Ergebnishaushaltes

In der Budgetübersicht werden die geplanten ordentlichen Ergebnisse (Erträge abzüglich Aufwendungen) für jede Budgetebene 1 dargestellt. Die letzte Spalte zeigt die Abweichung im Vergleich zum Jahr 2024. Ein positives Ergebnis weist darauf hin, dass das Budget mehr Erträge als Aufwendungen erzielt. Falls ein Budget zusätzliche Aufwendungen verursacht, werden entsprechend mehr Mittel bereitgestellt, um die Leistungen im Budget abzudecken. Zusätzliche Erträge entstehen, wenn die Aufwendungen geringer ausfallen oder wenn die Leistungen höhere Erträge generieren. Das größte Unterbudget mit einem ordentlichen Ergebnis von etwa 8 Mio. € umfasst die Zahlungen für Kindertagesstätten.

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt ist Teil des Gesamthaushaltes und enthält alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit) und alle Einzahlungen und Auszahlungen der Investitionsplanung (Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit).

Im Finanzhaushalt werden die finanzielle Entwicklung der Großen Kreisstadt Zittau und deren Investitionstätigkeiten abgebildet. Im Jahr 2025-2029 sind viele Investitionsmaßnahmen abgebildet, die in den letzten Jahren oft geschoben wurden, um die Liquidität zu schonen. Die Finanzierung erfolgt fast immer durch anteilige Fördermittel, um den Eigenanteil für die Große Kreisstadt Zittau zu verringern. Für das Jahr 2025 und 2026 sind zusätzlich Kreditaufnahmen in Höhe von 4,5 Mio. € und 3.0 Mio. € im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen im Infrastrukturbereich u.a. Investitionen im Schmutzwasser, Regenwasser, Straßenentwässerung und dem Ausbau verschiedener Straßen (u.a. Ausbau Eckartsberger Straße) vorgesehen. Die geplante Kreditaufnahme im Jahr 2021, 2023 und 2024 wurden aufgrund der guten Liquidität nicht realisiert bzw. waren nicht notwendig, sodass der Schuldenabbau bis Ende 2024 erfolgreich absolviert wurde.

Am Ende des Haushaltsjahres 2025 liegt die Gesamtliquidität bei voraussichtlich 3 Mio. € (inklusive Kassenkredit und Investitionskredit). Das Ziel ist es weiterhin, eine verbesserte Liquidität zu erzeugen. Das HSK setzt weitere Ausrichtungen, um die Liquidität künftig zu verbessern.

Übersicht der Gesamtinvestitionen

Die Grafik zeigt deutlich, dass die Baummaßnahmen die größte Position bei den Investitionsmaßnahmen darstellen. Folgende wesentliche Investitionsmaßnahmen (ab 150 TEUR Auszahlung) finden sich unter den Investitionsmaßnahmen wieder:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Großen Kreisstadt Zittau am 30.03.2023 beschlossen. Die aktuelle Haushaltssatzung wurde mittels Notbekanntmachung am 26.05.2023 bekannt gemacht.